Das Fachgremium besteht aus sieben bis elf Mitgliedern und ist aus Vertretern der Kirche und Experten bezüglich der psychologischen, sozialen und rechtlichen Aspekte sexueller Übergriffe zusammengesetzt.
Aufgaben
Beratung: Das Fachgremium berät die Schweizer Bischofskonferenz hinsichtlich der psychologischen, rechtlichen, sozialen, moralischen, theologischen und kirchenpolitischen Aspekte der Thematik sexuelle Übergriffe sowie bei der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit. Es verfolgt die Entwicklung der Problematik inner- und ausserhalb der Kirche und weist auf notwendige Massnahmen hin.
Mithilfe bei der Ausbildung: Das Fachgremium und dessen Mitglieder können auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Priestern und kirchlichen Mitarbeitern tätig werden.
Konsultation: Das Fachgremium oder einzelne Mitglieder des Fachgremiums können von den Bischöfen, von kirchlichen Institutionen und Stellen beigezogen werden.
Konsultation Dritter: Das Fachgremium kann zur Erfüllung seiner Aufgaben externe Fachleute hinzuziehen.
(Quelle: www.bischoefe.ch)
03.09.2018
Die Schweizer Bischöfe wollen ihre Richtlinien zu sexuellem Missbrauch verschärfen. Zukünftig sollen sexuelle Übergriffe auf Erwachsene automatisch an weltliche Behörden weitergeleitet werden.
Die Sprecherin der Bischofskonferenz, Encarnacion Berger-Lobato, bestätigte dem Portal cath.ch, die Schweizer Bischöfe wollten ihre Richtlinien zu sexuellem Missbrauch verschärfen. Diese tagen noch bis Mittwoch in Sankt Gallen.
Sexuelle Übergriffe auf Erwachsene in einem kirchlichen Kontext könnten künftig automatisch dem Strafrechtssystem gemeldet werden.
"Kirche soll sich nicht hinter dieser Richtlinie verstecken"
Während Kindesmissbrauch im kirchlichen Kontext automatisch an die Gerichte gemeldet wird, haben erwachsene Opfer derzeit das Recht zu verlangen, dass ihre Fälle nicht an weltliche Behörden weitergeleitet werden.
Die Schweizer Bischofskonferenz wolle nun dafür sorgen, dass dies nicht mehr möglich ist, erklärte die Sprecherin. "Man soll nicht mehr sagen können, dass sich die Kirche hinter dieser Richtlinie versteckt." Das werde in der Öffentlichkeit "oft missverstanden". Es stelle sich aber die Frage, ob die verschärften Richtlinien Opfer davon abhalten werden, sich zu melden. Die Bischöfe seien sich dieser Gefahr bewusst.
Fachgremium "Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld"
Seit 2010 haben sich 283 Personen bei der katholischen Kirche der Schweiz gemeldet, um Missbrauchsfälle zu melden. Die meisten davon betreffen Handlungen, die Jahrzehnte zurückliegen. Das Fachgremium "Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld" erarbeitet laut cath.ch derzeit neue Maßnahmen zur Verhinderung von Übergriffen.
Dabei gehe es insbesondere um die Beurteilung der Priesteramtskandidaten mit dem Ziel, mögliche Anzeichen zu entdecken, die mit ihrer künftigen Aufgabe unvereinbar seien.
Das Fachgremium besteht aus sieben bis elf Mitgliedern und ist aus Vertretern der Kirche und Experten bezüglich der psychologischen, sozialen und rechtlichen Aspekte sexueller Übergriffe zusammengesetzt.
Aufgaben
Beratung: Das Fachgremium berät die Schweizer Bischofskonferenz hinsichtlich der psychologischen, rechtlichen, sozialen, moralischen, theologischen und kirchenpolitischen Aspekte der Thematik sexuelle Übergriffe sowie bei der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit. Es verfolgt die Entwicklung der Problematik inner- und ausserhalb der Kirche und weist auf notwendige Massnahmen hin.
Mithilfe bei der Ausbildung: Das Fachgremium und dessen Mitglieder können auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Priestern und kirchlichen Mitarbeitern tätig werden.
Konsultation: Das Fachgremium oder einzelne Mitglieder des Fachgremiums können von den Bischöfen, von kirchlichen Institutionen und Stellen beigezogen werden.
Konsultation Dritter: Das Fachgremium kann zur Erfüllung seiner Aufgaben externe Fachleute hinzuziehen.
(Quelle: www.bischoefe.ch)