Michel Aupetit tritt sein Amt zum 6. Januar an

Paris hat einen neuen Erzbischof

Michel Aupetit (66), bislang Bischof von Nanterre im Westen von Paris, ist am Donnerstag von Papst Franziskus überraschend zum neuen Pariser Erzbischof ernannt worden. Der Papst hatte das Rücktrittsgesuch des bisherigen Erzbischofs angenommen.

Michel Aupetit ist neuer Erzbischof von Paris / © Stephane Ouzounoff (KNA)
Michel Aupetit ist neuer Erzbischof von Paris / © Stephane Ouzounoff ( KNA )

Aupetit wurde am 23. März 1951 in Versailles geboren, wo er auch aufwuchs. Kontakte mit der katholischen Kirche hatte er in seiner Kindheit kaum. Aupetit war weder aktiv in einer Gemeinde noch bei den Pfadfindern. Nach der Schule studierte er in Paris Medizin und arbeitete elf Jahre lang als Arzt im Pariser Vorort Colombes. Mit 39 Jahren trat er ins Pariser Priesterseminar ein und wurde 1995 zum Priester geweiht. Anschließend war Aupetit Kaplan in verschiedenen Pariser Gemeinden. Zudem vertiefte er zwischen 1997 und 2006 sein Wissen über Bioethik am Universitätskrankenhaus Henri Mondor in Creteil. 2006 wurde er zum Generalvikar des Erzbistums Paris und 2013 zum Weihbischof ernannt.

2014 wurde Aupetit Bischof von Nanterre

Aupetit interessierte sich auch für die Medien. Von 2014 bis 2017 war er etwa Präsident des religiösen Radiosenders Notre Dame. 2014 machte ihn Papst Franziskus zum Bischof von Nanterre. Zudem entwickelte sich Aupetit zum Spezialisten für Bioethik-Fragen. Er publizierte etwa Texte zu Embryo und Lebensende und war in der Bischofskonferenz aktiv im Ausschuss für Familie und Gesellschaft, dessen Vorsitz er im März übernahm. Offiziell tritt Aupetit sein neues Amt als Pariser Erzbischof am 6. Januar mit einer Messe in der Kathedrale von Notre-Dame an.

Amtsvorgänger in Ruhestand

Der bisherige Erzbischof von Paris, Kardinal Andre Vingt-Trois, geht in den Ruhestand. Papst Franziskus nahm das Rücktrittsgesuch des Kardinals an dessen 75. Geburtstag an. Vingt-Trois leitete das Erzbistum Paris seit 2005. Im November 2007 ernannte Papst Benedikt XVI. (2005-2013) ihn zum Mitglied des Kardinalskollegiums. Katholische Bischöfe sind durch das Kirchenrecht gehalten, zu ihrem 75. Geburtstag den Amtsverzicht anzubieten.


Quelle:
KNA