Ermittlungen wegen Gotteslästerung gegen britischen Komiker

Blasphemie auf der Insel?

Untersuchung im einem möglichen Fall von Gotteslästerung in Irland: Gegen den britischen Komiker und Schauspieler Stephen Fry sind laut Berichten vom Wochenende Ermittlungen wegen angeblicher Gotteslästerung eingeleitet wurden.

Stephen Fry (l.) / © Mike Nelson (dpa)
Stephen Fry (l.) / © Mike Nelson ( dpa )

Fry hatte im Jahr 2015 in einem Interview mit dem irischen Sender RTE die Frage gestellt, wie er einen "launischen, gemeinen, dummen Gott respektieren" solle, der eine "Welt kreiert hat, die so voller Ungerechtigkeit und Leid" sei. Mit Verweis auf Krankheiten wie Knochenkrebs bei Kindern führte er weiter aus, dass ein Universum, das angeblich von einem solchen Gott erschaffen wurde, von einem "Wahnsinnigen" kreiert worden wäre.

Volksabstimmung zur Abschaffung des Blasphemie-Gesetzes

Eine ungenannte Privatperson hatte unmittelbar nach Ausstrahlung der Sendung bei den irischen Polizeibehörden Beschwerde gegen Fry eingereicht. Wie die Medien berichten, wurde diese Person kürzlich darüber informiert, dass Ermittlungen wegen des Straftatbestandes der Gotteslästerung gegen Fry eingeleitet wurden. Die Polizeibehörde wollte sich zu dem laufenden Ermittlungsverfahren nicht äußern.

Das irische Justizministerium plant jetzt laut Medienberichten eine Volksabstimmung zur Abschaffung des sogenannten Blasphemie-Gesetzes. Demnach finden derzeit "erste Beratungsgespräche und Vorbereitungsarbeiten" statt.

Verurteilung gilt als unwahrscheinlich

Seit der Einführung des Blasphemie-Gesetzes im Jahr 2009 sind keine Fälle von Verurteilungen wegen Gotteslästerung bekanntgeworden. Blasphemie kann mit bis zu 25.000 Euro Geldstrafe geahndet werden. Eine Verurteilung Frys sei höchst unwahrscheinlich, vermuten Beobachter.

Die irische Regierung hatte das Gesetz mit der Begründung eingeführt, dass die irische Verfassung bislang lediglich den christlichen Glauben geschützt habe. Das Verleumdungsgesetz von 2009 erklärt "grob missbräuchliche oder beleidigende Aussagen" für strafbar, die in Bezug auf "heilig gehaltene Angelegenheiten einer jeglichen Religion" getätigt werden.


Quelle:
KNA