Neue Untersuchungen im Mordfall Romero gefordert

"Wahrheit soll ans Licht kommen"

Menschenrechtsorganisationen in El Salvador fordern eine Wiederaufnahme der Untersuchungen im Mordfall des vor 37 Jahren ermordeten Erzbischofs Oscar Romero. Dieser war während eines Gottesdienstes niedergeschossen worden.

Lichterprozession für Oscar Romero (dpa)
Lichterprozession für Oscar Romero / ( dpa )

Anwälte zweier Organisationen kündigten laut der Tageszeitung "La Prensa Grafica" am Donnerstag (Ortszeit) einen entsprechenden Antrag bei der Justiz des mittelamerikanischen Landes an. "Wir fordern, dass die Untersuchungen weitergehen, damit es Gerechtigkeit gibt und die Wahrheit ans Licht kommt", sagte Anwalt Alejandro Diaz von der Menschenrechtsorganisation Maria Julia Hernandez, die Opfern des Bürgerkrieges Rechtsbeistand leistet.

Am 24. März 1980 war der Erzbischof von San Salvador während eines Gottesdienstes niedergeschossen worden. Durch seinen Einsatz für die Armen hatte sich Romero den Hass reaktionärer Kreise zugezogen. Als Auftraggeber des Mordes stehen Militärs im Verdacht; die Hintergründe wurden jedoch nie vollständig geklärt. Im anschließenden Bürgerkrieg zwischen Sicherheitskräften, rechten Todesschwadronen und linksgerichteten Guerillagruppen kamen bis 1992 in El Salvador rund 75.000 Menschen ums Leben.

Heiligsprechung möglicherweise noch in diesem Jahr

Der am 15. August 1917 geborene Romero wurde im Mai 2015 als Märtyrer seliggesprochen. Nachdem das Verfahren zur Heiligsprechung aufgrund von innerkirchlichen Widerständen jahrelang stockte, hatte Papst Benedikt XVI. (2005-2013) den Weg zu seinem Abschluss im Dezember 2012 kurz vor seinem Rücktritt frei gemacht. Nach Einschätzung des Botschafters von El Salvador beim Heiligen Stuhl, Manuel Roberto Lopez Barrera, könnte die Heiligsprechung möglicherweise noch in diesem Jahr erfolgen.

Märtyrer, also aus Hass gegen ihren Glauben getötete Katholiken, können ohne Anerkennung eines Wunders seliggesprochen werden. Für die Heiligsprechung eines Märtyrers ist jedoch wie sonst üblich in der Regel ein Wunder nötig, das auf Fürsprache des Kandidaten zurückgeht. Es muss nach dem Tod des Kandidaten und nach dessen Seligsprechung erfolgt sein.


Quelle:
KNA