Die meisten Bundesländer erlauben Ladenöffnungen an Heiligabend

Einkaufen oder feiern?

Heiligabend fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag. Dennoch dürfen in den meisten Bundesländern einige Geschäfte am 24. Dezember öffnen. Die Deutsche Bischofskonferenz lehnt dies ab und plädiert für Entschleunigung am Heiligabend.

Einkaufen an Heiligabend mancherorts möglich / © Julian Stratenschulte (dpa)
Einkaufen an Heiligabend mancherorts möglich / © Julian Stratenschulte ( dpa )

Der Evangelischen Pressedienstes hatte eine Umfrage bei den Landesregierungen gestartet. In vielen Bundesländern gilt demnach an Heiligabend eine Sonderregelung für Blumenläden, Tannenbaum-Verkaufsstellen und Supermärkte. Da die Regelung der Ladenöffnungszeiten Ländersache ist, gibt es bundesweit unterschiedliche Regelungen.

Deutsche Bischofskonferenz lehnt Ladenöffnung am Heiligabend ab

Die katholische Kirche in Deutschland ist gegen eine Ladenöffnung an Heiligabend in diesem Jahr. "Eine Ladenöffnung am Heiligabend lehnen wir mit Blick auf die geltenden Regeln zum Sonntags- und Feiertagsschutz ab", sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Montagabend der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

"Um die letzten Einkäufe zu erledigen, steht uns die gesamte Woche und der Samstag zuvor zur Verfügung", ergänzte Kopp: "Den Heiligabend in der Ruhe des Sonntags zu beginnen, wird für viele die positive Erfahrung von Entschleunigung vor einem solchen Feiertag mit sich bringen."

Rücksicht auf Gottesdienste

In den meisten Ländern dürfen die Läden am 24. Dezember für drei Stunden öffnen. Aus Rücksicht auf die Gottesdienste müssen diese spätestens um 14 Uhr schließen. Dies gilt für Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Längere Öffnungszeiten erlauben nur wenige Landesregierungen: Während Händler in Nordrhein-Westfalen von 10 bis 14 Uhr verkaufen dürfen, ist im Saarland die Öffnung von 9 bis 14 Uhr gestattet. In Berlin gelten die längsten Öffnungszeiten. Hier dürfen Supermärkte, Kioske, Bäckereien, Tannenbaum-Verkaufsstellen und Blumenläden von 7 bis 14 Uhr verkaufen, Kunst- und Gebrauchwarenmärkte sogar von 7 bis 18 Uhr. In Hessen und Rheinland-Pfalz bleiben am 24. Dezember die Supermärkte ganz geschlossen.

Discounter haben teilweise zu

Nicht alle Supermärkte werden am 24. Dezember die Erlaubnis zur Ladenöffnung nutzen. Die Discounter Aldi Süd und Aldi Nord teilten bereits mit, an Heiligabend nicht zu verkaufen. Penny wird nach eigenen Angaben die Filialen geschlossen lassen. Die selbstständigen Penny-Händler können über die Öffnungszeiten selbst entscheiden. Lidl hat bisher keine Angaben gemacht.


Quelle:
epd