Umsatzsteuergesetz

Fünf verschiedene Steuersätze für den Weihnachtsbaum

Fast 30 Millionen Weihnachtsbäume wurden im vergangenen Jahr verkauft. Kosten laut Bundesverband der Weihnachtsbaumerzeuger: sechs bis 25 Euro pro Meter, Steuern inklusive. Je nachdem, wo man welchen Baum kauft, sind aber unterschiedliche Steuersätze fällig.

Fünf verschiedene Steuersätze für den Weihnachtsbaum / © Christian Charisius (dpa)
Fünf verschiedene Steuersätze für den Weihnachtsbaum / © Christian Charisius ( dpa )

Das Geschäft mit den Weihnachtsbäumen blüht. Doch kaum ein Verbraucher weiß, dass auf Weihnachtsbäume fünf verschiedene Mehrwert-Steuersätze erhoben werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin, der diese Regelung ändern will. Der Präsident der Organisation, Reiner Holznagel, forderte am Donnerstag im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Das Umsatzsteuer-Gesetz muss aufgeräumt werden."

Nach den geltenden steuerlichen Regelungen werden auf einen Weihnachtsbaum aus Plastik 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Die meisten Menschen kaufen aber einen echten Weihnachtsbaum - und wissen meist gar nicht, dass es damit steuerrechtlich kompliziert wird.

Von 5,5 Prozent bis 10,7 Prozent ist alles möglich

Wird der Naturbaum im Handel gekauft, etwa im Gartencenter, dann sind hierauf sieben Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen. Nachzulesen auf dem Kassenzettel. Wird der Baum dagegen bei einer Weihnachtsbaumaufzucht erworben, dann werden gemäß dem Umsatzsteuergesetz 10,7 Prozent fällig. Wenn der Kunde auf den Hof eines Land- oder Forstwirtes geht, dann trifft er dort unter Umständen auf einen "pauschalierenden" Bauern. Diesem erlaubt der Gesetzgeber, auf alle Verkaufsprodukte, einen einheitlichen Steuersatz zu erheben. Das sind pauschal 5,5 Prozent.

Wer bei Kleinunternehmer kauft, zahlt weniger

Gar keine Mehrwertsteuer müssen Verbraucher zahlen, wenn der Baum bei einem Kleinunternehmer gekauft wird. In Umsatzsteuerrecht gilt als Kleinunternehmer, wer weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz erwirtschaftet.

Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler ist das Umsatzsteuer-Gesetz nicht nur bei den Weihnachtsbäumen, sondern insgesamt zu kompliziert. Präsident Rainer Holznagel fordert deshalb eine Vereinfachung: "Wir schlagen einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent für lebensnotwendige Güter wie Nahrung und Medizin vor." Für alle anderen Güter sollte ein Regelsteuersatz gelten, "der dann aber nicht bei 19 Prozent bleiben sollte, sondern gesenkt werden müsste", so Holznagel.


Quelle:
epd