Frage an Weihbischof Schwaderlapp

Können wir uns von unseren Sünden freikaufen?

Seit Jahren wird in den Nachrichten zum Papstsegen "urbi et orbi" gesagt, dass dieser bei den Gläubigen die Vergebung aller ihrer Sünden bewirke. Auch anlässlich des Reformationsjubiläums 2017 wurde gesagt, dass die Gläubigen – zur Zeit der Reformation – durch Geldzahlungen sich von ihren Sünden freikaufen könnten. Nach meinem Wissen bewirkt der Ablass nur einen Nachlass zeitlicher Strafen für bereits vergebene Sünden.

Falls diese Lehre der Kirche geändert wurde,  möchte ich das gerne wissen. Wenn aber nicht, warum erhebt die Kirche keinen Einspruch, sondern duldet diese Falschaussage seit vielen Jahren? (B. U.)

Frage an Weihbischof Schwaderlapp / © dr (DR)
Frage an Weihbischof Schwaderlapp / © dr ( DR )

Sehr geehrte Frau U.,

Sie haben vollkommen recht, beim Ablass geht es um den Nachlass zeitlicher Sündenstrafen. Sie sehen, der Darstellung unseres Glaubens in den Medien sollten wir mit gesundem Misstrauen begegnen.

In der Hoffnung, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben, verbleibe ich mit allen Segenswünschen

Ihr

+Dominikus Schwaderlapp


Glaubensfragen an Weihbischof Schwaderlapp / © Alexander Foxius (DR)
Glaubensfragen an Weihbischof Schwaderlapp / © Alexander Foxius ( DR )