Was ist die Römische Glaubenskongregation?

Wenn Post aus Rom kommt

Mit ihrem Nein zur Segnung homosexueller Paare ist die Römische Glaubenskongregation erneut ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Doch was genau macht die Behörde? Wer arbeitet dort und was hat sie zu entscheiden?

Autor/in:
Roland Juchem
Statue des Apostels Paulus vor dem Petersdom / © StrippedPixel.com (shutterstock)
Statue des Apostels Paulus vor dem Petersdom / © StrippedPixel.com ( shutterstock )

1. Wie wird man Mitglied der Glaubenskongregation und für wie lange?

Die Kongregation für die Glaubenslehre soll den katholischen Glauben "fördern und bewahren". Die Mitglieder, derzeit 24 Kardinäle und Bischöfe - unter anderen die Kardinäle Kurt Koch und Christoph Schönborn sowie der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer -, werden vom Papst berufen, in der Regel auf fünf Jahre. Außerdem gibt es insgesamt 31 angestellte inhaltliche Mitarbeiter, deren Mandat ebenfalls fünf Jahre umfasst und verlängert werden kann.

2. Wie setzt sich das Gremium zusammen und wie arbeitet es?

Die Kongregation hat vier Abteilungen: jene für die Glaubenslehre mit rund einem Dutzend Mitarbeiter; die Disziplinarabteilung für Missbrauchsfälle ist inzwischen die größte (17 Mitarbeiter); außerdem gibt es zwei kleine Sektionen für spezielle Ehefragen und für Gemeinschaften wie die Piusbruderschaft. Des weiteren hat die Kongregation wie jede Kurienbehörde ein Beratergremium, dessen 30 Mitglieder ebenfalls vom Papst ernannt werden.

Präfekt ist der spanische Jesuit Kardinal Luis Ladaria, Sekretär der italienische Erzbischof Giacomo Morandi. Beigeordnete Sekretäre sind die Erzbischöfe Joseph Augustine Di Noia (USA) und Charles Scicluna (Malta), Untersekretär der italienische Kirchenrechtler Matteo Visioli.

Mit "Glaubenskongregation" im engeren Sinn ist die Lehrabteilung gemeint. Sie beschäftigt sich mit Förderung und Schutz der Glaubens- und Sittenlehre. Dazu erarbeitet sie Dokumente zur Förderung der Lehre und zur Klarstellung gegenüber Positionen, die von der Kirchenlehre abweichen. Es gibt vier unterschiedliche Gremien:

Kongress, Konsultorenversammlung, Ordentliche Versammlung und Vollversammlung. Pandemiebedingt konnten Vollversammlungen zuletzt nicht stattfinden.

3. Woher kommen die Fragen, auf die mit den "responsa" geantwortet wird?

Zur Herkunft gibt die Behörde in der Regel keine Auskunft. Eine diesbezügliche Anfrage zum jüngsten "Responsum" blieb bislang unbeantwortet. In der Regel können nur lehramtlich relevante Fragen beantwortet werden, die von offizieller Seite (Bischöfe, Konferenzen, Theologen, Institutionen) eingehen und die auch aktuell und dringlich sind. Meist sind es mehrere Anfragen zum gleichen Thema.

4. Werden alle Stellungnahmen der Glaubenskongregation vom Papst gebilligt?

Fast alle Veröffentlichungen erfolgen mit Zustimmung des Papstes; bei einigen wenigen fehlt die entsprechende Schlussformel. Die wiederum gibt es in verschiedenen Varianten: zumeist hat der Papst das Schreiben gutgeheißen, "approbiert" und dessen "Veröffentlichung angeordnet". In anderen Fällen wurde er über das Schreiben oder dessen Inhalt "informiert" und "stimmte der Veröffentlichung zu". Ob diese Formulierungen unterschiedliche Gewichtungen bezeichnen, ist umstritten.

5. Welchen Verbindlichkeitsgrad haben ihre Äußerungen?

Die Glaubenskongregation veröffentlicht Rechtstexte, Einzelfallentscheidungen, Antworten auf strittige Fragen (Responsum ad dubium) oder auch Briefe und allgemeine Erläuterungen. Deren Verbindlichkeit hängt von der Form ab, aber auch vom Thema; denn die katholische Glaubenslehre kennt eine "Hierarchie" von mehr oder weniger fundamentalen Wahrheiten. Eine Veröffentlichung des Papstes selbst hat höhere Verbindlichkeit als jene der Glaubenskongregation - wobei es auch hier Abstufungen gibt: Apostolische Konstitutionen und Enzykliken haben mehr Autorität als eine Predigt, eine Rede oder eine Bemerkung in einem Interview.


Luis Francisco Ladaria Ferrer  / © Riccardo De Luca (dpa)
Luis Francisco Ladaria Ferrer / © Riccardo De Luca ( dpa )
Quelle:
KNA
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