Kardinal verteidigt Heiligsprechung Johannes Pauls II.

Genügend anerkannte Wunder

​Die Heiligsprechung von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) ist nach Auffassung von Kardinal Camillo Ruini (89) nicht voreilig geschehen, obwohl die Wartezeit zur Einleitung des Verfahrens abgekürzt worden war.

Bild vom Heiligen Papst Johannes Paul II. (KNA)
Bild vom Heiligen Papst Johannes Paul II. / ( KNA )

Der Prozess selbst habe aber alle vorgesehenen Regeln eingehalten, sagte der langjährige Kardinalvikar für das Bistum Rom (1991-2008) der Zeitung "Il Foglio" (Freitag). Nach der Veröffentlichung des vatikanischen Untersuchungsberichts zu Ex-Kardinal McCarrick war Kritik an der raschen Kanonisierung Johannes Pauls II. laut geworden. Dieser hatte McCarrick im Jahr 2000 trotz bekannter Gerüchte um sexuelles Fehlverhalten zum Kardinal ernannt.

Ruini erinnerte daran, dass es sowohl am Abend, als der Papst starb, wie auch bei der Beerdigung unter den Zigtausenden Menschen spontan zahlreiche Rufe "Santo subito" (sofort heilig) gegeben habe.

80 Unterschriften zur Verkürzung der Wartezeit

Die Ereignisse in den Tagen Anfang April 2005 seien "ein Höhepunkt der katholischen Kirche" gewesen, "in dem es schwierig ist, die Hand Gottes nicht zu sehen", so Ruini. In der Folge habe der Kurienkardinal Jozef Tomko aus dem Kreis der Kardinäle gut 80 Unterschriften gesammelt, mit der Bitte an den nächsten Papst, die vorgesehene fünfjährige Wartefrist aufzuheben.

Diese Bitte habe er, Ruini, Benedikt XVI. in der ersten Audienz vorgetragen, woraufhin dieser dem Antrag zugestimmt habe. Die weiteren Verfahren zur Seligsprechung im Mai 2011 und zur Heiligsprechung im April 2014 seien normal verlaufen. Sie hätten auch deshalb nicht so lange gedauert, weil es rasch genügend anerkannte Wunder auf Fürbitte des gestorbenen Papstes gegebene habe, so Ruini.


Quelle:
KNA