Immer wieder ermahnt der Vatikan die deutschen Bischöfe

Römische Ordnungsrufe und Stoppschilder

Seit dem Beginn des Reformprojekts Synodaler Weg häufen sich Ermahnungen aus Rom an die Kirche in Deutschland. Aber auch früher, vor allem in der Spätphase des Pontifikats von Johannes Paul II., gab es schon vatikanische Ordnungsrufe.

Papst Franziskus mit erhobenem Zeigefinger / © Paul Haring/CNS Photo (KNA)
Papst Franziskus mit erhobenem Zeigefinger / © Paul Haring/CNS Photo ( KNA )

November 1997: Der Vatikan schreibt die fundamentalen Unterschiede von Priestern und Laien fest, die etwa in Deutschland durch neue Ämter wie "Pastoralreferenten" zu verschwimmen schien. Unter anderem wird das Hinzuziehen von Kommunionhelfern auf Notfälle begrenzt, die Arbeit der pfarrlichen Räte dem Vorsitz des Pfarrers untergeordnet, und die Spendung der Krankensalbung den Priestern vorbehalten.

Die Instruktion schreibt vor, dass Entscheidungen, die nicht unter dem Vorsitz des Pfarrers gefällt wurden, ungültig sind. Weiter heißt es, dass Laien zwar ausnahmsweise Teile des Predigtdienstes übernehmen, nicht aber die eigentliche Predigt in einer heiligen Messe halten dürfen.

Januar 1998: Papst Johannes Paul II. legt den deutschen Bischöfen einen Ausstieg aus dem nach der deutschen Wiedervereinigung verkürzten staatlichen Weg der Schwangerschaftskonfliktberatung nahe. Die Vergabe des Beratungsscheins bedeute eine Mitwirkung an der Abtreibung und verdunkle das Zeugnis der Kirche für den Lebensschutz.

Nach langen Debatten und weiteren Briefen aus Rom geben die Bischöfe im November 1999 den Ausstieg aus der staatlichen Schwangerenkonfliktberatung bekannt.

März 2001: Papst Johannes Paul II. würdigt das Wirken der katholischen Kirche in Deutschland und beklagt zugleich "fehlerhafte Entwicklungen" in der Ökumene, in der Ausbildung von Theologen und in der Zusammenarbeit von Priestern und Laien. Er appelliert an die Bischöfe, die Einheit der Kirche in Deutschland mit Papst und Weltkirche zu wahren. Konkret kritisiert er zum Beispiel "Verwirrung und Missbräuche" durch die "nicht selten praktizierte Interkommunion".

Oktober 2002: Der Vatikan erteilt der Ausweitung der Mitwirkung von Laien in Pfarrgemeinden abermals eine Absage. In einer Instruktion der Kleruskongregation heißt es, Laien dürften nur in bestimmten Notlagen und vorübergehend mit einigen seelsorgerischen Aufgaben betraut werden. Dadurch dürften aber die wesensmäßigen Unterschiede zwischen Priestern und Laien nicht verwischt werden.

Juni 2018: In einem Brief der Glaubenskongregation heißt es, Papst Franziskus halte das Dokument der deutschen Bischöfe zur Kommunion für evangelische Ehepartner für nicht veröffentlichungsreif. Die Bischofskonferenz hatte sich zuvor mit Dreiviertel-Mehrheit auf eine Handreichung geeinigt, wonach evangelische Ehepartner im Einzelfall die Kommunion empfangen können. Sieben Bischöfe baten daraufhin den Vatikan um Klarstellung, ob eine solche Regelung von einer einzelnen Bischofskonferenz beschlossen werden kann. Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte die Handreichung dennoch - als Text ohne Autor und Absender.

Juni 2019: Nach der Ankündigung des Reformprojekts "Synodaler Weg" wendet sich erstmals in der jüngeren Geschichte ein Papst in einem Brief direkt an das "pilgernde Volk Gottes in Deutschland". In dem 19-seitigen Papier lobt Franziskus das Engagement und die Reformanstrengungen der deutschen Katholiken. Zugleich mahnt er die Einheit mit der Weltkirche an. Leitkriterium der Erneuerung müsse die Evangelisierung sein.

September 2019: Die vatikanische Bischofskongregation kritisiert schriftlich die Themen und die geplanten Beschlussfassungs-Modalitäten für den Reformdialog, die zu wenig das verbindliche Hirtenamt der Bischöfe berücksichtige. Der Päpstliche Rat für Gesetzestexte stellt die Frage, inwiefern der Synodale Weg überhaupt verbindliche Beschlüsse fällen kann.

Juli 2020: Eine Instruktion aus dem Vatikan dämpft Hoffnungen auf Reformen auf Pfarrei-Ebene. Das Schreiben setzt klare Grenzen für die Zusammenlegung von Pfarreien und für die Beteiligung von Nicht-Priestern an deren Leitung. Laien können demnach zwar mitwirken an der Gemeindeleitung, doch tatsächlich leiten, verwalten, moderieren und koordinieren dürfen nur Priester.

Auch verbietet der Vatikan Nicht-Priestern, in Messfeiern zu predigen. Die Vorgaben der Kleruskongregation benennen zudem klar, dass Pfarreien nicht aus "Überlegungen allgemeiner, theoretischer und prinzipieller Art" zusammengelegt werden dürfen.

September 2020: Der Vatikan erteilt gegenseitigen Abendmahls-Einladungen von Katholiken und Protestanten eine theologisch begründete Absage. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien "noch so gewichtig", dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen.

Auch für eine "individuelle Gewissensentscheidung" gebe es keine Grundlage, heißt es in einem Schreiben der Glaubenskongregation. Die oberste katholische Glaubensbehörde äußert damit Einwände gegen ein gemeinsames Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) zur wechselseitigen Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie.

Dieses Modell sollte auch beim Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) in Frankfurt 2021 Anwendung finden.


Papst Johannes Paul II. im Jahr 1987 / © N.N. (KNA)
Papst Johannes Paul II. im Jahr 1987 / © N.N. ( KNA )
Quelle:
KNA