Nächste Bischofssynode im Herbst 2022

Thema noch offen

Die nächste Vollversammlung der Bischofssynode in Rom soll im Herbst 2022 stattfinden.

Der Saal ist voll bei der Bischofssynode / © Cristian Gennari (KNA)
Der Saal ist voll bei der Bischofssynode / © Cristian Gennari ( KNA )

Wie der Vatikan am Samstag mitteilte, beschloss der Ordentliche Rat des Synoden-Generalsekretariats dies bei seinem jüngsten Treffen Anfang Februar im Vatikan.

Zugleich habe das Gremium dem Papst drei mögliche Synoden-Themen vorgeschlagen, über die Franziskus entscheiden muss. Den langen Vorlauf zur nächsten Vollversammlung begründet das Gremium mit einer ausführlichen, gründlichen Vorbereitung, um eine große Beteiligung zu ermöglichen. Eine breite Beteiligung von Gläubigen und Experten ist eines der Hauptanliegen der Synodenreform, die Franziskus im Herbst 2018 verfügt hat.

Bei dem zweitägigen Treffen des Rates, das am 6. und 7. Februar im Vatikan stattfand, ging es der Mitteilung zufolge auch um die bisherige Umsetzung und die Folgen der Jugendsynode vom Oktober 2018. Als Vertreter Asiens wurde der Erzbischof von Karachi, Kardinal Joseph Coutts, zum Nachfolger von Kardinal Luis Antonio Tagle in den Rat berufen. Tagle hatte am Mittwoch sein Amt als Leiter der Missionskongregation in Rom angetreten.

Vorbereitungen zur Vollversammlung

Der Ordentliche Rat des Generalsekretariats der Bischofssynode ist dessen wichtigstes Gremium. Seine 21 Mitglieder werden größtenteils von der jeweils letzten Synoden-Vollversammlung gewählt; einige ernennt der Papst persönlich, andere sind von Amts wegen Mitglied. Der aktuelle Rat wurde von den Mitgliedern der Jugendsynode im Oktober 2018 gewählt; die Amazonas-Synode 2019 war eine Sondersynode.

Hauptaufgabe des Ordentlichen Rats ist es, die nächste Vollversammlung mit vorzubereiten. Er trifft sich auf Einladung des Generalsekretärs der Synode, derzeit Kardinal Lorenzo Baldisseri. Die Bischofssynode ist eine dauerhafte Einrichtung der katholischen Kirche; sie trifft sich auf Einladung des Papstes zu ordentlichen oder außerordentlichen Vollversammlungen. Auch Sonderversammlungen sind möglich.

 

Quelle:
KNA