Römische Kurie nennt man die Gesamtheit der kirchlichen Behörden, durch die der Papst die Kirche leitet. Sie trägt ihren Namen nach der ältesten Einteilungsform der römischen Bürgerschaft, die Kurie (lateinisch curia) genannt wurde. Zur Römischen Kurie gehören das Staatssekretariat, die Kongregationen, die Gerichtshöfe, päpstliche Räte und Kommissionen.
Das vatikanische Staatssekretariat, geleitet vom Kardinalstaatssekretär, nimmt eine Vorrangstellung vor den übrigen Kurienbehörden ein. Bei ihm laufen alle Fäden der römischen Zentralverwaltung zusammen. Die Kurienkongregationen sind oberste Verwaltungsorgane mit einem je eigenem Aufgabenkreis. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich für gewöhnlich auf die Gesamtkirche.
Die drei Gerichtshöfe - Apostolische Signatur (oberster Gerichtshof und höchstes Verwaltungsgericht, unter anderem zuständig für die richtige Anwendung des kirchlichen Rechts), Rota Romana (unter anderem als letzte Instanz für die meisten Fälle von Eheanullierung) und Apostolische Pönitentiarie (für Bußfragen) sind Einrichtungen, durch die der Papst sein Amt als oberster Richter der Kirche ausübt.
(kna)
30.05.2019
Mehr Laien soll es in der Kurie geben, die Glaubenskongregation verliert ihre herausgehobene Stellung - das sieht ein Entwurf der Neuverfassung des Vatikan aus, der den Bischofkonferenzen auf der ganzen Welt zur Stellungnahme vorliegt.
Ein Entwurf der von Papst Franziskus geplanten neuen Verfassung für den Vatikan ist in Teilen bekannt geworden. Das US-amerikanische Portal "National Catholic Register" veröffentlichte am Mittwoch Auszüge aus dem Entwurf, der derzeit den katholischen Bischofskonferenzen weltweit zur Stellungnahme zugesandt ist.
Gemäß diesem Entwurf sollen in der römischen Kurie als zentralem Leitungsorgan der katholischen Kirche künftig mehr Laien arbeiten.
Zudem gebe es eine Verlagerung von Kompetenzen an die Bischofskonferenzen. Dieser Impuls zur Dezentralisierung verändere auch die Beziehungen zwischen Bischöfe, Kurie und dem Papst.
Letzte Neuorganisation im Jahr 1988
Vor allem im 20. Jahrhundert hatten die Päpste die römische Kurie zur Spitze eines straff zentralistisch geführten Apparats ausgebaut.
Diese hatte Johannes Paul II. zuletzt im Jahr 1988 neu organisiert. In der Kurie und dem Vatikanstaat arbeiten rund 2.500 Menschen; ein Großteil von ihnen sind Kleriker.
Vor dem letzten Konklave im März 2013 forderten zahlreiche Kardinäle vom neuen Papst eine grundlegende Reform der Kurie. Diese sollte die Struktur, aber auch den Auftrag und das Selbstverständnis der Behörde umfassen. Als Papst hatte Franziskus in mehreren internen Ansprachen Mentalität und Funktionsweise der römischen Kurie scharf kritisiert.
Laut dem veröffentlichten Entwurf der Verfassung mit dem Titel "Praedicate Evangelium" wird die seit Jahrhunderten bestehende herausgehobene Stellung der einstigen Inquisitionsbehörde relativiert.
Künftig werde die "Römische Glaubenskongregation" "Dikasterium für die Glaubenslehre" benannt. Ihr vorangestellt wird ein "Dikasterium für die Evangelisierung", das die Verkündigung der christlichen Botschaft in allen Teilen der Erde fördern soll.
Aus 21 Behörden werden 15
In der alten Kurienverfassung von 1988 gab es neun "Kongregationen" und elf, später zwölf "Päpstliche Räte". Gemäß der neuen Verfassung soll es insgesamt nur noch 15 "Dikasterien" geben.
Das vatikanische Staatssekretariat als zentrales Instrument des Papstes bleibt erhalten; dazu gehört weiterhin auch das Außenministerium des Heiligen Stuhls. Insgesamt betone der Entwurf der Kurienverfassung stärker das verkündigende und karitative Element der Kirche als das Lehre, heißt es im Bericht des "Register".
Römische Kurie nennt man die Gesamtheit der kirchlichen Behörden, durch die der Papst die Kirche leitet. Sie trägt ihren Namen nach der ältesten Einteilungsform der römischen Bürgerschaft, die Kurie (lateinisch curia) genannt wurde. Zur Römischen Kurie gehören das Staatssekretariat, die Kongregationen, die Gerichtshöfe, päpstliche Räte und Kommissionen.
Das vatikanische Staatssekretariat, geleitet vom Kardinalstaatssekretär, nimmt eine Vorrangstellung vor den übrigen Kurienbehörden ein. Bei ihm laufen alle Fäden der römischen Zentralverwaltung zusammen. Die Kurienkongregationen sind oberste Verwaltungsorgane mit einem je eigenem Aufgabenkreis. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich für gewöhnlich auf die Gesamtkirche.
Die drei Gerichtshöfe - Apostolische Signatur (oberster Gerichtshof und höchstes Verwaltungsgericht, unter anderem zuständig für die richtige Anwendung des kirchlichen Rechts), Rota Romana (unter anderem als letzte Instanz für die meisten Fälle von Eheanullierung) und Apostolische Pönitentiarie (für Bußfragen) sind Einrichtungen, durch die der Papst sein Amt als oberster Richter der Kirche ausübt.
(kna)