Kirchenrechtler zum Freispruch nach Vorwurf der Belästigung

"Man kann nicht sagen, jemand sei nicht gehört worden"

In einem kirchenrechtlichen Verfahren ist Pater Geißler freigesprochen worden. Ex-Ordensfrau Doris Wagner hatte ihm und seinem Orden "sexuellen und geistlichen Missbrauch" vorgeworfen. Kritiker nennen es ein "Skandal-Urteil". Zu Recht?

Blick vom Aventin in Rom auf die Kuppel des Petersdoms im Vatikan / © Paul Haring (KNA)
Blick vom Aventin in Rom auf die Kuppel des Petersdoms im Vatikan / © Paul Haring ( KNA )

DOMRADIO.DE: Doris Reisinger – ehemals Wagner – soll von männlichen Mitgliedern ihres damaligen Ordens "Das Werk" "sexuell und geistlich missbraucht worden sein", darunter auch von ihrem Beichtvater. Pater Hermann Geißler wurde vergangene Woche jedoch freigesprochen. Reisinger kritisiert das Vorgehen des Gerichts scharf. Und auch der Kirchenrechtler Thomas Schüller nennt es ein "Skandal-Urteil". Wie sehen Sie das?

Professor Christoph Ohly (Kirchenrechtler): Bei so Pauschalbegriffen wie "Skandal-Urteil" sollte man sicher Vorsicht walten lassen. Denn es ist immer schwierig, über einen Sachverhalt zu sprechen und zu urteilen, dessen Einzelaspekte man nur über die Medien erfahren hat. Deswegen habe ich einen gewissen Vorbehalt, weil ich ja auch nicht Einsicht in die Akten und offiziellen Dokumente habe, sondern nur das höre, was über die Medien berichtet wird.

DOMRADIO.DE: Ein Kritikpunkt ist ja ganz offensichtlich, dass man nur den beschuldigten Ordensmann angehört habe und nicht die Klägerin. Warum ist das unterblieben?

Ohly: Das stimmt so nicht ganz. Denn die Frau Reisinger sagt ja, sie sei zwar nicht gehört worden, habe aber eine umfangreiche schriftliche Aussage vorgelegt. Ich gehe davon aus, dass dies nach Aufforderung des Gerichts erfolgt ist. Es kann natürlich sein, das weiß ich allerdings nicht, dass es zu keiner mündlichen Verhandlung gekommen ist, sondern alles nur auf schriftlichem Weg erfolgte.

DOMRADIO.DE: Aber ist das eine übliche Sache, dass bei solchen Kirchenrechtsverhandlungen die Leute nicht dabei sind?

Ohly: Da kommt es immer auf das Verfahren selbst an. Es gilt in diesem Verfahren immer das Schriftlichkeitsprinzip, bei dem alles, was ausgeführt wird, auch schriftlich festgehalten wird, damit die in diesem Fall fünf Richter das Aktenstudium vollziehen können. Oft ist es üblich, bei einer mündlichen Vernehmung noch einmal Nachfragen zu stellen, um das eine oder andere zu vertiefen. Aber man kann sicher nicht sagen, da ist jemand gar nicht gehört oder gar nicht wahrgenommen worden. Für beide liegen offensichtlich die schriftlichen Einlassungen vor.

DOMRADIO.DE: Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das entsprechende Dokument der Apostolischen Signatur – so die Bezeichnung des Vatikan-Gerichts – auch von dessen Sekretär Giuseppe Sciacca unterzeichnet ist. Dieser soll laut Doris Reisinger in freundschaftlichem Kontakt mit dem Orden stehen. Gilt Sciacca damit nicht als befangen?

Ohly: Da muss man unterscheiden. Das Urteil ist durch fünf unabhängige Richter gefällt worden, unter denen sich dieser Bischof Sciacca nicht befand. Bischof Sciacca ist, wenn ich es recht sehe, der Sekretär dieser Apostolischen Signatur und alle Urteile, die die Richter in den Verfahren fällen, gehen mit der Unterschrift des Präfekten und des Sekretärs heraus. Er hat in dem Verfahren keine Rolle gespielt, außer dass er eben dieses Dokument zum Abschluss unterzeichnet hat. Das ist allerdings so üblich.

DOMRADIO.DE: Dass die Tat "nicht mit ausreichender moralischer Gewissheit bewiesen" worden ist, wie es in der Begründung heißt, klingt andererseits aber auch nach einem Freispruch zweiter Klasse. Was bedeutet das im Endeffekt?

Ohly: Da ist hilfreich, was in einem Interview von Pater Geißler dazu ausgeführt worden ist. Er räumt durchaus ein, dass man außerhalb der Beichte, in einem nachfolgenden Gespräch, sich verabschiedet habe und als Ermutigung einen Wangenaustausch vorgenommen habe – das machen viele Italiener. Wenn man sich begrüßt oder verabschiedet, berührt man sich an den Wangen.

Das war im Hinblick auf die Situation nicht passend, sagt Geißler. Und das ist wohl auch in einem Verfahren 2014 in der Glaubenskongregation von dem damaligen Präfekten, Kardinal Müller, an das Werk weitergegeben worden und Pater Geißler ist daraufhin ermahnt worden. Aber der Vorfall hat keine strafrechtliche Relevanz, sondern beschreibt ein Verhalten, wie es in Italien üblich ist, dass aber von einem Priester in solch einer Situation unterlassen werden müsste. Das habe er tatsächlich auch eingesehen, sagt Pater Geißler.

Das Interview führte Heike Sicconi.


Prof. Dr. Christoph Ohly / © privat
Prof. Dr. Christoph Ohly / © privat

Doris Reisinger (geb. Wagner) / © Lars Berg (KNA)
Doris Reisinger (geb. Wagner) / © Lars Berg ( KNA )
Quelle:
DR