Ex-General der Finanzpolizei soll Vatikan-Justiz beraten

Neuer Richter und neuer Staatsanwalt ernannt

Papst Franziskus hat den Juristen-Professor Carlo Bonzano zum Richter des Staatsgerichts der Vatikanstadt ernannt. Bonzano war bisher stellvertretender Richter am genannten Gerichtshof.

Blick auf den menschenleeren Petersplatz und Petersdom im Vatikan / © Romano Siciliani (KNA)
Blick auf den menschenleeren Petersplatz und Petersdom im Vatikan / © Romano Siciliani ( KNA )

Im Zuge seiner Kurienreform hat Papst Franziskus einen ehemaligen General der italienischen Finanzpolizei zum Berater des Gerichts der Vatikanstadt ernannt. Wie der Vatikan am Samstag bekanntgab, soll Saverio Capolupo (68) bei der weiteren Ausarbeitung einer eigenen Gerichtsprozessordnung für Wirtschafts- und Finanzdelikte beratend tätig sein.

Capolupo war von 2012 bis 2016 Generalkommandant der italienischen Finanzpolizei ("Guardia di Finanza") und ist derzeit Mitglied im "Consiglio di Stato", einem juristischen Beratungs- und Verwaltungsorgan der Regierung in Rom.

Europarat hat Vatikan-Justiz im Blick

Die Gerichtsbarkeit des Vatikan weist nach Ansicht von Experten insbesondere bei Finanz- und Wirtschaftsdelikten noch Lücken auf. So hatte der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung "Moneyval" zwar Fortschritte bei der Transparenz vatikanischen Finanzgebarens gelobt; bei der Strafverfolgung solcher Delikte müsse aber nachgebessert werden.

Erst im Dezember hatte das vatikanische Strafgericht erstmals einen Beschuldigten wegen Geldwäsche verurteilt.

Strafrecht soll reformiert werden

An diese Premiere erinnerte der vatikanische Staatsanwalt Gian Piero Milano am Samstag bei seiner Rede zur Eröffnung des vatikanischen Gerichtsjahres. Weitere Urteile aus Berufungsverfahren stünden derzeit noch aus. Auch er halte jedoch Nachbesserungen in Strafrecht und Prozessordnung für notwendig, so Milano.

Konkret nannte er eine Beschlagnahme von Vermögenswerten, die aus einer Straftat stammen, sowie die Einführung des Straftatbestands der Wucherei, der im Strafgesetzbuch des Vatikan bisher nicht existiert.


Quelle:
KNA , VN