Papst legt 29. Mai als Gedenktag für Paul VI. fest

Erinnerung an einen Heiligen

Nun ist es amtlich: Der 29. Mai ist ab sofort ein Gedenktag für den im vergangenen Jahr heilig gesprochenen Papst Paul VI. Mit der Amtszeit des Kirchenoberhaupts verbindet die Kirche vor allem das Zweite Vatikanische Konzil sowie die Enzyklika "Humanae vitae".  

Papst Paul VI. an seinem Schreibtisch / © N.N. (KNA)
Papst Paul VI. an seinem Schreibtisch / © N.N. ( KNA )

Papst Franziskus hat den 29. Mai als Gedenktag für seinen Vorgänger Paul VI. (1963-1978) festgelegt. Heiliggesprochen hatte Franziskus Paul VI. am 14. Oktober 2018. Das Dekret zur Aufnahme des Feiertags in den Römischen Generalkalender veröffentlichte der Vatikan am Mittwoch. Am 29. Mai 1920 wurde Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., zum Priester geweiht.

Nichtgebotener Gedenktag für die Kirche

Das Dekret zur Einführung des Gedenktags unterzeichnete Kardinal Robert Sarah als Präfekt der Gottesdienstkongregation bereits am 25. Januar. Demnach ist der 29. Mai als nichtgebotener Gedenktag in alle Kalender und liturgischen Bücher für Messfeiern und das Stundengebet einzufügen.

Mit der Amtszeit von Paul VI. ist vor allem das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) verbunden, bei dem die katholische Kirche ihr Verhältnis zur modernen Welt neu bestimmte. Bekannt wurde der bei Brescia geborene Paul VI. auch durch seine Enzyklika "Humanae vitae" (1968) zur Sexualethik. Wegweisend war sein Lehrschreiben "Populorum progressio" (1967) zu globaler Entwicklung und wirtschaftsethischen Fragen.


Quelle:
KNA
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