US-Rechtsanwalt verklagt Heiligen Stuhl wegen Missbrauchsskandal

Vorwürfe auch gegen Erzbischof Vigano

Ein Rechtsanwalt klagt vor einem US-Bundesgericht auf Herausgabe von Unterlagen in kirchlichen Missbrauchsfällen. Da der Vatikan als souveräner Staat nicht verklagt werden kann, will er das Leitungsorgan der katholischen Weltkirche belangen.

Petersdom und Petersplatz / © Stefano Spaziani (KNA)
Petersdom und Petersplatz / © Stefano Spaziani ( KNA )

Der bekannte Rechtsanwalt Jeff Anderson fordert im dritten Anlauf Akteneinsicht für die Aufarbeitung von Fällen während der Amtszeit des früheren Erzbischofs von St. Paul im US-Bundesstaat Minneapolis, John Nienstedt.

Anderson erklärt in der Klage, der frühere Nuntius in den USA, Erzbischof Carlo Maria Vigano, habe die Ermittlungen gegen Nienstedt im Jahr 2014 "aufgehalten". Außerdem erhebt der Anwalt neue Vorwürfe gegen den 2015 zurückgetretenen Nienstedt.

Vatikan kann nicht verklagt werden

Dieser habe wider besseren Wissens einen des Missbrauchs beschuldigten Priester, Curtis Wehmeyer, versetzt; Wehmeyer habe die Übergriffe an seiner neuen Stelle fortgesetzt. Nienstedt bestreitet bisher jegliches Fehlverhalten, insbesondere auch eine persönliche Beziehung zu Wehmeyer.

Da der Vatikan als souveräner Staat nicht verklagt werden könne, so Anderson, verklage er den Heiligen Stuhl "wegen einer internationalen Verletzung der Menschenrechte". Der Heilige Stuhl ist das weltweit als Völkerrechtssubjekt anerkannte Leitungsorgan der katholischen Weltkirche.


Erzbischof Carlo Maria Viganó / © Gregory A. Shemitz (KNA)
Erzbischof Carlo Maria Viganó / © Gregory A. Shemitz ( KNA )

Papst Franziskus / © Evandro Inetti (dpa)
Papst Franziskus / © Evandro Inetti ( dpa )
Quelle:
KNA