McCarrick soll zwischen 1970 und 1990 junge Priesteramtskandidaten zum Sex überredet und auch mindestens zwei Minderjährige missbraucht haben. Ende Juli trat er aus dem Kardinalskollegium zurück; ein seit über 90 Jahren nicht mehr dagewesener Vorgang. Papst Franziskus befahl ihm zugleich, sich bis zu einem kirchlichen Prozess aus dem öffentlichen Leben zurückzuziehen und sein Priesteramt nicht mehr öffentlich auszuüben.
Laut dem Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke ist mit der Entlassung aus dem Kardinalsstand keine Vorverurteilung verbunden. Auch sei es nicht zulässig, in dem Rücktrittsangebot ein Schuldeingeständnis zu sehen. McCarrick könnte aber auch aus dem Priesterstand entlassen werden, wenn er nach Canon 1395 wegen Sexualdelikten rechtskräftig verurteilt wird. Bei Missbrauchsfällen sieht das Kirchenrecht nach den Worten Lüdickes auch Verjährungsfristen vor. Aber die Glaubenskongregation nutze ihre entsprechende Vollmacht, auch verjährte Taten zu verfolgen (KNA, 31.07.2018).
07.10.2018
In einem Offenen Brief hat der Leiter der vatikanischen Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, auf die Vorwürfe des Ex-Diplomaten Carlo Maria Vigano reagiert. Dieser hatte den Vatikan zuvor in einem Missbrauchsfall unter Druck gesetzt.
In dem Schreiben, das am Sonntag vom vatikanischen Presseamt veröffentlichte wurde, wendet sich Ouellet direkt an den früheren Nuntius in Washington. Dieser hatte Ouellet Ende September aufgefordert, Dokumente offenzulegen, die angebliches Fehlverhalten des Vatikan im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen den früheren Washingtoner Erzbischof Theodore McCarrick beweisen sollen.
Auch wenn er Fehleinschätzungen der Kurie in Sachen McCarrick nicht ausschließt, weist Ouellet in seinem dreiseitigen Schreiben sämtliche Vorwürfe Viganos zurück. Es habe Anweisungen an McCarrick nach seiner Emeritierung gegeben, er solle wegen Vorwürfen früheren sexuellen Fehlverhaltens gegenüber volljährigen Seminaristen ein zurückgezogenes Leben führen. Dies seien aber keine "Sanktionen" durch Papst Benedikt XVI. gewesen, die Franziskus aufgehoben habe.
Ouellet: Keine Komplizenhaft der Verantwortlichen
In den Unterlagen der Kongregation fänden sich auch keine entsprechenden Dokumente mit Unterschriften des einen oder des anderen Papstes. Anders als heute habe es damals nicht genügend Beweise gegeben, die eine offizielle Sanktion gerechtfertigt hätten. Auch sei in den Unterlagen, die Vigano bei seinem Amtsantritt in Washington von der Bischofskongregation bekommen habe, der Name McCarrick gar nicht erwähnt.
Ouellet räumte ein, er frage sich heute, warum McCarrick trotz umlaufender Gerüchte in der Kirchenhierarchie so hoch habe aufsteigen können. Man müsse aber verstehen, dass päpstliche Entscheidungen stets von den Informationen abhängen, die jeweils vorlegt werden. Den verantwortlichen Personen grundsätzliche Verdorbenheit und Komplizenschaft vorzuwerfen, sei ungerecht. McCarrick habe sich damals stets gut zu verteidigen gewusst.
Aufruf zur Versöhnung mit dem Papst
Seinen Brief schreibe er mit päpstlicher Erlaubnis, so der kanadische Kurienkardinal. Er schildere darin seine persönliche Einschätzung als Präfekt der Bischofskongregation - basierend auf der Aktenlage in seiner Behörde und persönlichen Kontakten.
Viganos aktuelle Position, so Ouellet, erscheine ihm "unbegreiflich und extrem verwerflich". Es sei völlig abwegig, dass Vigano vom Skandal sexuellen Missbrauchs zu profitieren suche, um der moralischen Autorität des Papstes "einen unerhörten und unverdienten Schlag zu versetzen". Er rief Vigano auf, aus seinem derzeitigen Versteck aufzutauchen, zu bereuen und sich mit dem Papst zu versöhnen.
Bereits am Vortag hatte der Vatikan darüber informiert, dass Papst Franziskus eine gründliche Untersuchung in der Kurie zu den Vorwürfen rund um Erzbischof McCarrick angeordnet habe.
McCarrick soll zwischen 1970 und 1990 junge Priesteramtskandidaten zum Sex überredet und auch mindestens zwei Minderjährige missbraucht haben. Ende Juli trat er aus dem Kardinalskollegium zurück; ein seit über 90 Jahren nicht mehr dagewesener Vorgang. Papst Franziskus befahl ihm zugleich, sich bis zu einem kirchlichen Prozess aus dem öffentlichen Leben zurückzuziehen und sein Priesteramt nicht mehr öffentlich auszuüben.
Laut dem Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke ist mit der Entlassung aus dem Kardinalsstand keine Vorverurteilung verbunden. Auch sei es nicht zulässig, in dem Rücktrittsangebot ein Schuldeingeständnis zu sehen. McCarrick könnte aber auch aus dem Priesterstand entlassen werden, wenn er nach Canon 1395 wegen Sexualdelikten rechtskräftig verurteilt wird. Bei Missbrauchsfällen sieht das Kirchenrecht nach den Worten Lüdickes auch Verjährungsfristen vor. Aber die Glaubenskongregation nutze ihre entsprechende Vollmacht, auch verjährte Taten zu verfolgen (KNA, 31.07.2018).