Papst will Arbeit katholischer Hochschulen reformieren

Teil der Mission der Kirche

Papst Franziskus will die Arbeit kirchlicher Hochschulen neu gestalten und aktuellen Herausforderungen anpassen. Dazu veröffentlichte der Vatikan am Montag ein Dokument. Darin heißt es, die Hochschulen seien Teil der Mission der Kirche.

Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt / © Harald Oppitz (KNA)
Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt / © Harald Oppitz ( KNA )

Die sogenannte Apostolische Konstitution mit dem Titel "Veritatis gaudium" (Freude der Wahrheit); sie soll ein Vorgängerdokument von 1979 fortschreiben. Andererseits soll es die kirchliche Hochschullandschaft neuen Bildungsreformen wie dem Bologna-Prozess anpassen oder internationale Abkommen berücksichtigen, denen der Heilige Stuhl zwischenzeitlich beigetreten ist.

Für kirchliche Fakultäten, Institute oder auch theologische Fakultäten an nichtkirchlichen Universitäten formuliert die Konstitution vier Kriterien: 1. das Wesen der christlichen Botschaft zu verstehen; 2. den Dialog auch mit nichtkatholischen oder nichtreligiösen Fachleuten als Mittel, die Wahrheit besser zu erkennen; 3. das Wissen trotz fachlicher Differenzierung und unterschiedlicher kultureller Ausdrucksformen zu bündeln sowie 4. ein Netzwerk von Einrichtungen sowie Forschungsschwerpunkte zu bilden, die sich auf das Studium der "epochalen Probleme" von heute konzentrieren und dazu "geeignete, realistische Lösungsvorschläge machen".

Vatikan: Flüchtlingen Studium ermöglichen

Der Vatikan schlägt vor, Flüchtlingen oder Migranten, die "nicht über die regulär erforderlichen Dokumente verfügen", das Verfahren zur Studienzulassung zu erleichtern. Des weiteren gibt er Hinweise etwa zu Fernstudiengängen in entlegenen Gebieten oder mit Hilfe moderner Informationstechnologie.

Insgesamt werden kirchliches Studium und Forschung als Teil der Mission der Kirche verstanden. Darin müssten alle Gläubigen eingebunden und befähigt werden, nicht nur Kleriker und Experten. Es sei nötig, Führungskräfte und -zirkel zu bilden, die Wege für die fundamentalen Herausforderungen der Zeit aufzeigen.

Bis Anfang Dezember 2019 sollen die kirchlichen Einrichtungen die nun erforderlichen Maßnahmen umsetzen oder in Verhandlungen mit nichtkirchlichen Partnern eingebracht haben, erläuterte der Sekretär der zuständigen vatikanischen Bildungskongregation, Erzbischof Angelo Vincenzo Zani, vor Journalisten.

Bildungskongregation: Nicht für Hochschulschließungen zuständig

In einer Stellungnahme der Kongregation heißt es, neben der wissenschaftlichen Ausbildung hätten die katholischen Hochschulen auch eine unverzichtbare gesellschaftliche Rolle. Die Kongregation wandte sich gegen öffentliche Spekulationen über die Zahl katholisch-theologischer Fakultäten in Deutschland. Sie habe nie davon gesprochen, dass es dort maximal vier oder fünf katholisch-theologische Fakultäten brauche und sich "im Blick auf die Anzahl sowie Planung künftiger Fakultätsstandorte" nicht derart geäußert.

Auf Nachfrage sagte der Leiter der Kongregation, Rom habe inhaltliche Vorstellungen zu den Aufgaben und zur Identität von Fakultäten. Für eventuelle Schließungen sei seine Behörde nicht zuständig, betonte Kardinal Giuseppe Versaldi. Dies hänge unter anderem von Konkordaten ab, also von Verträgen zwischen dem Heiligen Stuhl und einzelnen Ländern. Gemäß dem vom Papst gewollten Synodalitätsprinzip hätten die Bischofskonferenzen hier eine entscheidende Stimme.

Am Wochenende hatte sich auch der Katholisch-Theologische Fakultätentag für eine breit aufgestellte Hochschultheologie stark gemacht. "Es ist unabdingbar, dass sie flächendeckend in Deutschland präsent bleibt - nicht zuletzt aufgrund der gesellschaftlichen Funktion von Theologie", sagte der Vorsitzende des Fakultätentages, Joachim Schmiedl. Er äußerte sich aus Anlass der Jahrestagung des Gremiums in Wittenberg.


Quelle:
KNA