Vatikan: Das gehört in Hostie und Messwein nicht rein

Ein Blick auf die Qualität

Online-Shops haben Hostien als Produkt für sich entdeckt. Dort gibt es auch welche mit Zutaten wie Früchten oder Zucker. Das gehört dort nicht rein, das will der Vatikan in einem Rundschreiben an die Bischöfe deutlich machen und mahnt zur Vorsicht.

Hostien in der Münchner Frauenkirche / © Lukas Barth (KNA)
Hostien in der Münchner Frauenkirche / © Lukas Barth ( KNA )

Der Vatikan hat dazu ermahnt, Hostien und Wein für die Kommunion nicht ungeprüft im Internet oder in Supermärkten zu kaufen. Angesichts "eines geringer werdenden Respekts vor dem Heiligen" müssten die Bischöfe sicherstellen, dass nur geeignete Produkte verwendet würden und deren Verteilung und Verkauf regeln, heißt es in einem am Samstag veröffentlichten Rundschreiben der für die Sakramente zuständigen Kongregation an die Bischöfe der Weltkirche. Um Zweifel an der Gültigkeit der Hostien und des Weins auszuräumen, empfiehlt der Vatikan den Bischöfen auf geeignete Produkte hinzuweisen, etwa durch die Ausstellung von Zertifikaten.

Zugleich bekräftigt der Vatikan das Verbot von glutenfreien Hostien. Für Personen mit einer Gluten-Unverträglichkeit sind demnach lediglich Hostien mit einem verringerten Glutengehalt zulässig. Keine Einwände hat der Vatikan gegen die Verwendung von Hostien und Wein, für die gentechnisch veränderte Zutaten verwendet wurden.

Früchte, Zucker oder Honig haben darin nichts zu suchen

Als "schweren Missbrauch" verurteilt das Schreiben die Beifügung von Früchten, Zucker oder Honig für Hostien. Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erinnert an die einschlägigen Vorgaben des katholischen Kirchenrechts. Demnach muss das Brot, das für die Eucharistie verwendet wird, ungesäuert, aus reinem Weizenmehl zubereitet und frisch sein.

Der Wein muss laut Kirchenrecht naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein. Er darf nicht mit anderen Substanzen vermischt werden. Traubensaft ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn etwa eine Alkoholkrankheit vorliegt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gärung mit Methoden unterbrochen wurde, die nicht dessen Natur verändern, zum Beispiel durch Einfrieren.

Bereits bestehende Normen

Das vom afrikanischen Kurienkardinal Robert Sarah unterzeichnete Schreiben "über das Brot und den Wein für die Eucharistie" enthält keine Neuerungen. Es bekräftigt und bündelt bereits bestehende Normen. Die Bischofskonferenzen werden darin aufgerufen, über konkrete Bestimmungen zu beraten.

Die Bischöfe fordert der Vatikan dazu auf, "über die Qualität des für die Eucharistie bestimmten Brotes und Weines, sowie auch über jene, die mit der Zubereitung befasst sind, zu wachen". Dazu müssten sie ihre Pfarrer anhalten, zu überprüfen, wer in ihren Gemeinden für die Bereitstellung von Brot und Wein zuständig sei, und ob die Produkte geeignet seien. Zudem müssten die Bischöfe die Hersteller von Brot und Wein für die Eucharistie über die einschlägigen Vorschriften informieren und über deren Einhaltung wachen. In der geweihten Hostie ist nach katholischer Überzeugung Jesus Christus gegenwärtig.


Quelle:
KNA