Die Päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen, umgangssprachlich auch Päpstliche oder Vatikanische Kinderschutzkommission genannt, wurde im Jahr 2014 von Papst Franziskus zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und körperlicher Misshandlung eingerichtet und ist seit dem Jahr 2015 tätig.
Die Kommission ist berechtigt, Berichte über die Wirksamkeit von Kinderschutzmaßnahmen anzufordern und mit Zweidrittelmehrheit Vorschläge an den Papst zu richten.
Ihr können maximal 18 Personen als Mitglieder angehören, darunter Psychotherapeuten, Sozialarbeiter, Missbrauchsopfer, Theologen und Rechtsexperten. Die Mitglieder werden für zunächst drei Jahre vom Papst ernannt.
27.03.2017
Die päpstliche Kinderschutzkommission ist in Rom erstmals ohne Vertreter von Missbrauchsopfern zusammengetreten. Man werde neue Wege finden, um sicherzustellen, dass Betroffene auch künftig die Arbeit der Kommission prägen würden.
So heißt es in einer Mitteilung zur achten Vollversammlung, die am Sonntag endete. Anfang März hatte sich die Irin Marie Collins als letztes von ursprünglich zwei Missbrauchsopfern aus dem Gremium zurückgezogen. Sie begründete ihren Schritt mit einer mangelnden Kooperation der vatikanischen Glaubenskongregation. Das britische Missbrauchsopfer Peter Saunders lässt sein Mandat seit Februar 2016 ruhen.
Zügige und persönliche Antwort angekündigt
Die Kommission sprach sich laut der Mitteilung dafür aus, dass vatikanische Behörden Missbrauchsopfern eine zügige und persönliche Antwort geben sollten. Collins hatte der Glaubenskongregation unter anderem vorgeworfen, sie habe ihren Vorschlag abgelehnt, Missbrauchsopfern zu antworten. Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller hatte diese Position verteidigt. Es handele sich hierbei um eine seelsorgerische Aufgabe, für die Ortsbischöfe und Ordensobere zuständig seien; Aufgabe der Glaubenskongregation sei hingegen die Durchführung kirchenrechtlicher Prozesse, so der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregatipn.
Papst entscheidet
Details dazu, wie künftig Missbrauchsopfer in die Arbeit der Kommission eingebunden werden sollen, wurden nicht genannt. Einige Ideen dazu würden dem Papst unterbreitet, heißt es in der Mitteilung.
Franziskus hatte die Kinderschutzkommission 2014 eingerichtet. Sie soll den Vatikan bei Prävention und Ahndung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche beraten. Ihre dreijährige Erprobungsphase endet im Dezember 2017. Dann muss der Papst entscheiden, wie ihre Arbeit fortgesetzt wird. Aus Deutschland gehört dem Gremium der Jesuit Hans Zollner an. Der Psychologieprofessor leitet das Kinderschutzzentrum der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom.
Die Päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen, umgangssprachlich auch Päpstliche oder Vatikanische Kinderschutzkommission genannt, wurde im Jahr 2014 von Papst Franziskus zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und körperlicher Misshandlung eingerichtet und ist seit dem Jahr 2015 tätig.
Die Kommission ist berechtigt, Berichte über die Wirksamkeit von Kinderschutzmaßnahmen anzufordern und mit Zweidrittelmehrheit Vorschläge an den Papst zu richten.
Ihr können maximal 18 Personen als Mitglieder angehören, darunter Psychotherapeuten, Sozialarbeiter, Missbrauchsopfer, Theologen und Rechtsexperten. Die Mitglieder werden für zunächst drei Jahre vom Papst ernannt.