Neue Instruktion regelt Umgang mit der Asche Verstorbener

Mission Auferstehung

Weil Feuerbestattungen immer mehr zunehmen, hat der Vatikan eine neue Instruktion dazu veröffentlicht. Demnach dürfen etwa Urnen prinzipiell nicht zu Hause aufbewahrt und die Asche Verstorbener nicht verstreut werden.

Asche von Verstorbenen soll nicht verstreut werden / © Arno Burgi (dpa)
Asche von Verstorbenen soll nicht verstreut werden / © Arno Burgi ( dpa )

Es hat lange gedauert, bis die katholische Kirche Feuerbestattungen zuließ: Seit dem Edikt von Paderborn 785 durch Karl den Großen waren sie verboten. Begründet wurde dies biblisch; im Alten Testament wird Feuerbestattung als schwere Schande bezeichnet. Zudem sah die Kirche darin eine Leugnung der leiblichen Auferstehung.

Erst im Juli 1963 - es war die Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils - erlaubte der Vatikan auch Katholiken die Einäscherung.

Feuerbestattung wird vermutlich Standard

Inzwischen nehmen Feuerbestattungen unter Christen immer mehr zu. In naher Zukunft seien sie in vielen Ländern vermutlich die gängige Praxis, sagte der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, am Dienstag im Vatikan. Dort stellte er die neue Vatikan-Instruktion "Ad resurgendum cum Christo" (Zur Auferstehung mit Christus) vor, die Klarheit für den Umgang mit der Asche Verstorbener schafft. Dies sei nötig wegen neuer Überzeugungen, "die dem Glauben der Kirche widersprechen". Eine Beerdigung des Leichnams stehe für eine größere Wertschätzung des Verstorbenen.

Kein Ausstreuen in der Natur erlaubt

Das acht Punkte umfassende Dokument macht deutlich: "Im Gedenken an den Tod, das Begräbnis und die Auferstehung des Herrn [...] ist die Beerdigung die angemessenste Form, um den Glauben und die Hoffnung auf die leibliche Auferstehung zum Ausdruck zu bringen." Im Falle einer Feuerbestattung sind die Aufbewahrung in Wohnräumen, das Ausstreuen der Asche in der Natur oder ihre Verarbeitung in Schmuckstücken sowie anderen Erinnerungsgegenständen nach katholischer Lehre nicht gestattet. Stattdessen muss die Asche an "einem heiligen Ort" aufbewahrt werden, etwa auf Friedhöfen oder in Kirchen.

Bestattungen beispielsweise in einem sogenannten Friedwald kann die katholische Kirche zulassen, wenn sie nicht anonym geschehen, erläuterte Müller. Die deutschen Bischöfe seien über diese Begräbnisform nicht erfreut; aber mit Namensnennung des Verstorbenen und eindeutiger Kennzeichnung des Ortes sei dies möglich. Eine anonyme Bestattung widerspreche hingegen dem christlichen Glauben.

Tod keine endgültige Vernichtung der Person

Die katholische Kirche kann laut Text keine Haltungen oder Riten erlauben, "die falsche Auffassungen über den Tod beinhalten". Etwa, wenn der Tod "als endgültige Vernichtung der Person, als Moment ihrer Verschmelzung mit der Mutter Natur oder dem Universum" angesehen werde. Die Vorstellung des Todes "als Etappe im Prozess der Reinkarnation oder als endgültige Befreiung aus dem 'Gefängnis' des Leibes" widerspreche der katholischen Glaubenslehre. Bei Feuerbestattungen aus "Gründen hygienischer, ökonomischer, oder sozialer Natur" sieht die Kirche hingegen keine lehrmäßigen Widerstände. In solchen Fällen kann die katholische Kirche demnach eine Feuerbestattung durch entsprechende liturgische und pastorale Hinweise begleiten. Dabei sei jede Form religiöser Gleichgültigkeit zu vermeiden.

Ausnahmen möglich

Mit Blick auf die prinzipiell untersagte Aufbewahrung der Asche in Wohnungen sind freilich Ausnahmen möglich. Nämlich bei "schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, die von kulturellen Bedingungen lokaler Natur abhängen", sofern "Ehrfurcht und angemessene Bedingungen der Aufbewahrung" gewährleistet werden und die Asche nicht unter Familienmitgliedern aufgeteilt wird. Konkrete Beispiele wurden zu diesem Aspekt extra nicht festgeschrieben, so Müller, da vor Ort getroffene Einzelfallentscheidungen den unterschiedlichen Kulturen in den verschiedenen Ländern am besten gerecht würden.

Geringe Auswirkungen für Deutschland erwartet

Auf die Bestattungskultur der Katholiken in Deutschland dürfte das neue Vatikandokument wohl eher geringe Auswirkungen haben. Gegen Bestattungsformen, die eine pantheistische, naturreligiöse oder nihilistische Deutung nahelegen, hat die katholische Kirche bereits zuvor grundlegende Vorbehalte geäußert. Bei Kremationen und Urnenbestattungen wirkte sie auch bisher mit, sofern diese nicht aus Gründen erfolgten, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.

Die Asche Verstorbener in der Wohnung aufzubewahren, oder sich daraus Schmuckstücke fertigen zu lassen, ist unter den deutschen Katholiken wohl auch eher selten.


Quelle:
KNA