Kardinal Brandmüller zum päpstlichen Amtsverzicht

"Nicht immer moralisch erlaubt"

Kardinal Walter Brandmüller hat sich gegen einen päpstlichen Amtsverzicht aus persönlichen Gründen ausgesprochen. Auch wenn das Kirchenrecht die Möglichkeit nenne, bedeute dies nicht, dass ein Rücktritt "ohne weiteres auch moralisch erlaubt" sei.

Walter Kardinal Brandmüller / © Alessio Petrucci (KNA)
Walter Kardinal Brandmüller / © Alessio Petrucci ( KNA )

Das schrieb der frühere Leiter der Päpstlichen Historikerkommission in einem Beitrag für die Online-Zeitschrift "Stato, Chiese e pluralismo confessionale". Voraussetzung seien objektive, institutionelle und auf das Wohl der Kirche zielende Motive.

Blick auf die rechtlichen Aspekte des Amtes

In das Reich "erbaulicher Spekulationen oder religiöser Poesie" gehöre die Vorstellung einer "fortdauernden mystischen Teilhabe am Petrusamt", so Brandmüller. "Ein 'zweiköpfiges' Papstamt wäre eine Monstrosität." Da die Vorrangstellung des Papstes im Unterschied zu einem Weiheamt allein rechtlicher Natur sei, betreffe auch der Rücktritt die rechtlichen Aspekte des Amtes. In der Konsequenz sei der Zurückgetretene "nicht mehr Bischof von Rom, nicht Papst und auch nicht Kardinal".

Nach Amtsverzicht von Benedikt XVI. 2013 sei der irrige Eindruck entstanden, der "einzigartige und heilige" Petrusdienst sei nun auf der gleichen Ebene wie befristete demokratische Ämter. Ein solches "weltlich-politisches Verständnis" berge die Gefahr, dass künftig Rücktrittsforderungen erhoben werden könnten. "Der Amtsverzicht des Papstes ist möglich und ist vollzogen worden. Aber es ist zu hoffen, dass er nie wieder vorkommt", schrieb Brandmüller.

Der Historiker erinnerte an eine frühere Auseinandersetzung zu dem Thema unter Bonifatius VIII. (1294-1303). Damit ein Amtsverzicht nicht nur gültig, sondern auch moralisch erlaubt sei, müsse ein gerechter Grund vorliegen. "Ein Band, das so eng ist wie das zwischen Papst und Kirche, kann nicht willkürlich gelöst werden", schrieb Brandmüller. Um die Freiwilligkeit und damit Gültigkeit eines Amtsverzichts sicherzustellen, schlug Brandmüller eine Einbindung des Kardinalskollegiums vor.

Klärung des Status eines ehemaligen Papstes angeregt

Dringend zu klären sei der Status eines ehemaligen Papstes. Denkbar wäre, einen Papst unmittelbar nach seinem Amtsverzicht zu einem Kardinal ohne aktives und passives Papstwahlrecht zu machen, so Brandmüller. Um den Eindruck zu zerstreuen, es gebe zwei Päpste, solle der frühere Amtsinhaber seinen Familiennamen wieder annehmen.

Neben Fragen der Kleidung, des Wohnsitzes und der späteren Beerdigung seien auch die Sozial- und Medienkontakte des Ex-Papstes so zu regeln, dass unter Wahrung seiner Personenwürde "jede Gefahr für die Einheit der Kirche ausgeschlossen" werde.


Quelle:
KNA