Milde Urteile im Vatileaks-II-Prozess

Nur der Priester muss hinter Gitter

Eine Gerichtsverhandlung im Vatikan, eine junge Mutter auf der Anklagebank und zwei Journalisten auf der Suche nach brisanten Insider-Informationen: All das bot der Vatileaks-II-Prozess. Jetzt hat Justitia gesprochen.

Autor/in:
Thomas Jansen
Zufriedenheit nach dem Prozess  / © Fabio Frustaci (dpa)
Zufriedenheit nach dem Prozess / © Fabio Frustaci ( dpa )

Der Vatileaks-Prozess endete ebenso spektakulär wie er im November begonnen hat: Von den fünf Angeklagten, die sich im Zusammenhang mit der Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen verantworten mussten, sprach das vatikanische Gericht drei frei.

Hinter vatikanische Gitter muss wohl vorerst nur einer: Der spanische Geistliche Lucio Angel Vallejo Balda, der eine ranghohe Position im Vatikan bekleidete. Die Richter verurteilten den früheren Sekretär der Präfektur für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls zu einer Haftstrafe von achtzehn Monaten. Vallejo Balda hatte im Prozess die Weitergabe interner Akten der päpstlichen Wirtschaftsprüfungskommission COSEA an die beiden mitangeklagten Journalisten gestanden.

Unter der Forderung der Staatsanwaltschaft

Die schillerndste Figur des Verfahrens, Francesca Chaouqui, wurde zu zehn Monaten Haft verurteilt. Die Richter setzten die Strafe für die italienische PR-Beraterin, die erst vor einigen Wochen Mutter geworden war, auf Bewährung aus. Damit blieben sie deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Chaouqui drei Jahre und neun Monate verlangt hatte. Ihr Vorwurf, Chaouqui sei Drahtzieherin einer kriminellen Vereinigung mit dem Ziel, sensible Unterlagen zu veröffentlichen, konnte aus Sicht der Richter nicht hinreichend bewiesen werden.

Der Freispruch der beiden italienischen Journalisten Emiliano Fittipaldi und Gianluigi Nuzzi ist nicht ohne Ironie. Der Vatikan hatte die Anklage der beiden stets gegen Kritik verteidigt, dadurch das Recht auf freie Meinungsäußerung zu missachten. Die Journalisten seien nicht wegen der Publikation des Materials, sondern wegen dessen illegaler Beschaffung angeklagt, so die Argumentation.

Das Gericht erklärte nun jedoch, dass es die Vorwürfe gegen Nuzzi und Fittipaldi nicht ahnden könne. Es berief sich hierbei zum einen auf die Presse- und Meinungsfreiheit, die das vatikanische Recht gewähre. Außerdem handele es sich nicht um vatikanische Amtsträger; beide sind weder vatikanische Staatsbürger wie Vallejo Balda noch haben sie je für den Vatikan gearbeitet wie Chaouqui und der ebenfalls freigesprochene fünfte Angeklagte, Nicola Maio, der frühere Assistent Vallejo Baldas.

Papst hat letztes Wort

Justitia hat gesprochen, doch das letzte Wort hat der Papst. Als Souverän des Vatikanstaates kann Franziskus eine Begnadigung für die Verurteilten aussprechen. Beobachter halten es für nicht unwahrscheinlich, dass er von dieser Vollmacht Gebrauch macht.

Ein Papst, der im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit zulässt, dass die Mutter eines Säuglings - wenn auch nur auf Bewährung - zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, erscheint schwer vorstellbar. Zumal auch Benedikt XVI. seinen früheren Kammerdiener nach dem ersten Vatileaks-Prozess 2012 begnadigte. Die beiden Verurteilten haben drei Tage Zeit, wie in jedem anderen Rechtsstaat, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen.

Symbolischer Akt

Für Chaouqui wäre eine päpstliche Begnadigung wohl ohnehin nur ein symbolischer Akt. Für die Auslieferung der italienischen Staatsbürgerin müsste der Vatikan ein Rechtshilfeersuchen stellen. Kritiker hatten dem Vatikan vorgeworfen, das Verfahren entspreche nicht internationalen Rechtsstandards. Der Vatikan wies dies zurück.

Grundlage für die Urteile ist das 2013 überarbeitete vatikanische Strafrecht. Es entspricht bis heute in großen Teilen dem alten italienischen Strafrecht von 1889, dem sogenannten Codice Zanardelli. Dieses stark von den liberalen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts geprägte Gesetzeswerk hatte der Vatikanstaat bei seiner Gründung 1929 übernommen. 2013 hatte der Vatikan die Verbreitung vertraulicher Unterlagen als eigenen Straftatbestand eingeführt.

"Entschiedene Bekämpfung"

Warum führte der Vatikan diesen Prozess überhaupt? Diese Frage stellte sein Sprecher Federico Lombardi am Donnerstag vorsorglich selbst. Die Antwort: "Um den Willen zu einer entschiedenen Bekämpfung unangemessener Ausdrucksformen und Konsequenzen interner vatikanischer Spannungen und Polemiken zu zeigen". Diese seien seit einiger Zeit zu oft an die Öffentlichkeit gedrungen. Mit anderen Worten: Der Vatikan wollte ein Exempel statuieren.


Quelle:
KNA