Vatikan weist Kritik an Vatileaks-Prozess zurück

Zweiter Sitzungstag

Der Vatikan hat Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Prozesses gegen fünf Angeklagte wegen Verbreitung vertraulicher Unterlagen zurückgewiesen. Das Recht auf Verteidigung sei gewahrt.

Die Angeklagte Chaouqui  / © Massimo Percossi (dpa)
Die Angeklagte Chaouqui / © Massimo Percossi ( dpa )

Im Vatikanstaat würden alle fundamentalen Rechtsprinzipien vollständig angewandt, heißt in einer Erklärung von Sprecher Federico Lombardi vom Montag. Die hier geltenden "prozessualen Garantien" entsprächen den fortschrittlichsten Vorschriften dieser Art weltweit. Viele Äußerungen über das vatikanische Rechtssystem in der Berichterstattung seien unzutreffend und ungerechtfertigt. Zugleich betonte, dass das vatikanische Rechtssystem vollkommen unabhängig vom italienischen sei.

Nach Ablehnung von Verteidiger

Konkret wies Lombardi den Vorwurf zurück, das Recht der Angeklagten auf Verteidigung sei verletzt worden. Er war erhoben worden, nachdem der Vatikan zum Teil die von den Angeklagten als Verteidiger benannten Anwälte ablehnte, weil sie keine Zulassung für das vatikanische Gericht besaßen. Eine solche Praxis stehe in vollkommener Übereinstimmung mit den in den meisten Ländern der Welt geltenden Vorschriften, erklärte Lombardi. Er wies darauf hin, dass es sich bei denen am vatikanischen Gericht zugelassene Anwälten um qualifizierte Fachleute handele, die auch in Italien zugelassen seien und zudem Kenntnisse im Kirchenrecht besäßen. Zudem betonte Lombardi, dass die Richter unter hoch qualifizierten Fachleuten ausgewählt würden und alle italienische Jura-Professoren seien.

Zweiter Sitzungstag

Am Montag hielten unterdessen in der zweiten Sitzung im "Vatileaks 2"-Prozess die Verteidiger ihr Plädoyer. Angeklagt sind der ranghohe vatikanische Geistliche Lucio Angel Vallejo Balda sowie sein Mitarbeiter Nicola Maio, die italienische PR-Fachfrau Francesca Chaouqui und die zwei italienischen Journalisten Gianluigi Nuzzi und Emiliano Fittipaldi. Beide veröffentlichten jüngst Enthüllungsbücher über die vatikanischen Finanzen.

Das Gericht lehnte einen Einspruch Chauouqis ab, wonach die vatikanische Justiz nicht zuständig sei, weil die in Rede stehenden Vorgänge sich auf italienischem Staatsgebiet abgespielt hätten. Die Angeklagte hatte zudem darauf verweisen, dass sie sich als "politischer Flüchtling" in Italien aufhalte.

Die Richter wiesen ebenso einen Antrag des Verteidigers von Vallejo Balda zurück, der ein psychologisches Gutachten über seinen Mandanten gefordert hatte. Zulässig seien nur psychiatrische Gutachten.


Quelle:
KNA