Päpstliche Kinderschutzkommission erhält Statuten

Zum Schutz Minderjähriger

Rund ein Jahr nach Gründung der Päpstlichen Kinderschutzkommission sind nun deren Statuten in Kraft. Unter den derzeit 17 Mitgliedern der Kommission sind auch zwei frühere Opfer.

Pietro Kardinal Parolin (dpa)
Pietro Kardinal Parolin / ( dpa )

Der Vatikan veröffentlichte am Freitag das von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin gebilligte Regelwerk. Es soll zunächst für drei Jahre gelten.

Demnach hat die Kommission beratende Funktion und soll Vorschläge zum besseren Schutz von Minderjährigen und gefährdeten Erwachsenen vor sexuellem Missbrauch im kirchlichen Raum erarbeiten. Sie werden anschließend dem Papst unterbreitet.

Der Papst ernennt die maximal 18 Mitglieder der Kommission für je drei Jahre. Vorgesehen sind zwei Tagungen pro Jahr. Geleitet wird das Gremium vom Bostoner Kardinal Sean Patrick O'Malley.

Franziskus hatte die Kinderschutzkommission am 22. März 2014 ins Leben gerufen und damit an die Maßnahmen seines Vorgängers Benedikt XVI. (2005-2013) gegen sexuellen Missbrauch angeknüpft. Die Kirche müsse alles tun, damit sich Übergriffe auf die ihrem Schutz anvertrauten Kinder und Jugendlichen nicht wiederholten, schrieb er damals.

Franziskus berief unter anderen auch zwei frühere Opfer in das Gremium. Von den derzeit 17 Mitgliedern sind sieben Frauen, fünf Priester und fünf weitere männliche Laien. Aus Deutschland gehört der Kommission der Jesuit und Psychologe Hans Zollner an. Der aus Regensburg stammende Ordensmann leitet das Kinderschutzzentrum an der römischen Universität Gregoriana.

 


Quelle:
KNA