Katholischer Verband übt Kritik an Sportgerichtshof

"Verwerfliche Entscheidung"

Mit großer Besorgnis hat der DJK-Sportverband die Entscheidungen des Internationalen Sportgerichtshofs zur Kenntnis genommen, die Dopingsperren gegen einzelne russische Sportler aufzuheben. Dies sei kein gutes Zeichen.

Russlands Anti-Doping-Agentur in der Schusslinie / © Hendrik Schmidt (dpa)
Russlands Anti-Doping-Agentur in der Schusslinie / © Hendrik Schmidt ( dpa )

"Wie sollen wir den jungen Menschen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen vermitteln, wenn sie dann erfahren müssen, dass ein Internationaler Sportgerichtshof solche, in unseren Augen verwerfliche, Entscheidungen trifft", sagte DJK-Präsidentin Elsbeth Beha am Freitag in Langenfeld.

Im Mittelpunkt müsse das Wohl der Menschen stehen. Zuvor hatte bereits der katholische Olympiapfarrer Jürgen Hünten an den Fairness-Gedanken bei Olympia erinnert. "Das oberste Ziel sollte sein, dass es saubere und faire Wettkämpfe sind", sagte er im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Zudem fordert der katholische DJK-Sportverband Vereine und Parteien zum Kampf gegen Doping auf. "Unser sportethischer Auftrag ist es auch, dass Schlupflöcher für Betrug und Doping geschlossen werden und für jeden deutlich wird, dass Doping geahndet wird und sich für niemanden lohnt, sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport", so Beha.

Sportgerichtshof hebt Sperren auf

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte am Donnerstag die lebenslangen Doping-Sperren gegen 28 russische Wintersportler wegen unzureichender Beweislage aufgehoben. Elf weitere Sportler bleiben für die Spiele in Pyeongchang ausgeschlossen, ihre lebenslangen Sperren für Olympia sind laut einer CAS-Mitteilung ebenfalls ungültig.

Das IOC hatte insgesamt 43 russische Wintersportler von künftigen Olympischen Spielen ausgeschlossen, weil die Athleten bei den Heim-Spielen in Sotschi 2014 von organisierten Manipulationen profitiert haben sollen. 42 der betroffenen Sportler hatten vor dem CAS Einspruch eingelegt.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hatte zuletzt zu erkennen gegeben, dass es auch im Falle eines Freispruchs durch den CAS diese Sportler nicht für die Spiele in Südkorea zulassen wird. Das NOK Russlands war nach der IOC-Entscheidung Anfang Dezember für die Winterspiele gesperrt worden. Allerdings dürfen russische Sportler unter neutraler Flagge und ohne Hymne starten. Sie werden als "Olympischer Athlet aus Russland" (OAR) geführt. Nach eingehender Prüfung hat das IOC 169 russischen Athleten erlaubt, in Südkorea anzutreten.

Kronzeuge Grigori Rodschenkow

In den zurückliegenden Tagen waren 39 Russen vom Sportgerichtshof angehört worden, via Videoschalte ebenso Kronzeuge Grigori Rodschenkow - früher Chef des Anti-Doping-Labors Moskau - und der WADA-Chefermittler Richard McLaren. Über drei russische Biathletinnen wird der CAS voraussichtlich erst nach den Spielen in Südkorea entscheiden. Alle drei haben ihre Laufbahn beendet.

Grundlage der IOC-Beschlüsse in der Causa Russland waren die Aussagen von Rodschenkow und die Berichte von McLaren für die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Rodschenkow hatte nach seiner Flucht in die USA das Betrugssystem bei Olympia in Sotschi enthüllt. McLaren sammelte weitere Beweise für ein groß angelegtes Dopingprogramm. Die vom IOC eingesetzte Disziplinarkommission unter Leitung von Denis Oswald sah die Beweislast gegen die Russen nach weiteren "forensischen und analytischen Doping-Untersuchungen" als erdrückend an. Der CAS folgte dem aber offenbar nicht.

 

Quelle:
KNA