Wesentliche Inhalte der neuen Pflegereform

Was steht drin?

Der Bundestag hat am Freitag eine Reform der Pflege beschlossen. Pflegekräfte sollen bessere Löhne bekommen und dafür künftig generell nach Tarif bezahlt werden müssen, so einer der Aspekte. Was bietet die Reform sonst noch?

Patient im Krankenhaus / © CGN089 (shutterstock)

Pflegekräfte sollen regelhaft nach Tarif bezahlt werden: Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert. Für Einrichtungen, die selbst nicht tarifgebunden sind, wird eine Refinanzierung der gezahlten Löhne bis zur Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne gewährleistet. Um prüfen zu können, ob die in den Pflegesatzvereinbarungen angegebenen Löhne auch tatsächlich bezahlt werden, erhalten Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte.

Pflegebedürftige sollen finanziell nicht überfordert werden: Die Pflegeversicherung zahlt bei der Versorgung im Pflegeheim künftig neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zu den Pflegekosten, der mit der Dauer der Pflege steigt. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bedeutet das nach mehr als 24 Monaten Pflege durchschnittlich eine Entlastung der Heimbewohner von rund 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege um rund 638 Euro im Monat. In der ambulanten Pflege sollen die Leistungsbeträge um 5 Prozent erhöht werden, um auch dort den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen.

Pflegefachkräfte sollen mehr entscheiden dürfen: Sie erhalten künftig mehr Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl des richtigen Hilfsmittels und Pflegehilfsmittels. Außerdem sollen die Fachkräfte eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Krankenpflege treffen dürfen, etwa bei der Dekubitusversorgung oder Kompressionsverbänden.

Um einen kurzfristig höheren pflegerischen Versorgungsbedarf  nach einer Krankenhausbehandlung sicherzustellen, soll die Kurzzeitpflege deutlich ausgebaut werden. Dafür soll auch der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung um 10 Prozent angehoben werden. Zudem wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt, für den Fall, dass im Anschluss an eine Krankenhausversorgung eine Pflege im eigenen Haushalt oder etwa in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.

Ab dem Jahr 2022 soll die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro erhalten. Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Hierdurch würde die Pflegeversicherung zusätzlich 400 Millionen Euro im Jahr erhalten.

In der stationären Altenpflege soll ein einheitliches Personalbemessungsverfahren eingeführt werden. Damit wird anhand der jeweiligen Bewohnerstruktur für jedes Heim der Personalbedarf berechnet. Bereits seit 1. Januar 2020 können die Pflegeheime vor diesem Hintergrund 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen.

Ab 1. Juli 2023 sollen bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen vorgegeben werden, die weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen.


Quelle:
KNA
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