Bischof Bätzing mahnt vor Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Freiheitsrechte mit Augenmaß einschränken

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, appelliert an den Bundestag und die Bundesregierung, bei der Entscheidung über das Infektionsschutzgesetz Augenmaß walten zu lassen.

Gesperrter Spielplatz in der Pandemie / © Christian Charisius (dpa)
Gesperrter Spielplatz in der Pandemie / © Christian Charisius ( dpa )

"Während der zweiten Welle wurde um den Inzidenzwert von 30 heftig gestritten. Mittlerweile ist die 100 schon weit weg", sagte Bätzing dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag). "Wenn zur Bekämpfung der Pandemie Freiheitsrechte eingeschränkt werden, muss das mit Augenmaß geschehen."

Einschränkungen müssen ausbalanciert sein

Jeder Eingriff in die Grundrechte etwa bei der bevorstehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes müsse gut ausbalanciert sein. "Die Freiheitsrechte gelten nie unbegrenzt, sie werden immer durch die Grundrechte der Anderen beschränkt", sagte der Limburger Bischof. "Die negativen Folgen des Lockdowns wie etwa Niedergang der Wirtschaft, soziale Vereinsamung, psychische Probleme und Bildungsdefizite dürfen nicht aus dem Blick geraten."

"Das Machbare" im Blick behalten

Bätzing forderte, neben den Inzidenzzahlen auch "das Machbare" in den Blick zu nehmen. "Damit meine ich, Menschen müssen ihr Leben eigenständig und frei führen können. Dazu gehören Kultur ebenso wie Schule, Sport, Kita oder Bummeln durch Geschäfte. Viele Familien leben mit ihren Kindern in kleinen Wohnungen - die halten das nicht ewig aus", so Bätzing.

 


Bischof Georg Bätzing / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischof Georg Bätzing / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA