Katholische Kirche zu Suizidbeihilfe

"Entwicklung von Lebensperspektiven"

In der Debatte über eine Neuregelung der Suizidbeihilfe spricht sich die katholische Kirche für einen Ausbau der Sterbebegleitung aus. In einem fünfseitigen Papier sprechen sich die deutschen Bischöfe für "Lebensperspektiven" aus.

Nach dem Suizid eines nahen Menschen bleiben viele Fragen / © Chayanin Wongpracha (shutterstock)
Nach dem Suizid eines nahen Menschen bleiben viele Fragen / © Chayanin Wongpracha ( shutterstock )

"Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten", heißt es in einer Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe zu einer Anfrage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das fünfseitige Papier liegt der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vor.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar, mit der die Karlsruher Richter das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe für nichtig erklärten. Es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben
- eine behutsame Regulierung der Suizidhilfe sei jedoch möglich. Spahn bat daraufhin Verbände, Ärzte und Kirchen, Vorschläge für eine solche Regelung vorzulegen.

Bischöfe lehnen Suizidbeihilfe weiterhin ab

Das Katholische Büro in Berlin betont in seiner Stellungnahme, "dass wir die Beihilfe zum Suizid für ethisch problematisch erachten, und Angebote der Suizidassistenz - sei es durch Ärzte, Vereine oder Einzelpersonen - nach wie vor ablehnen." Eine Ausweitung der Angebote für Suizidbeihilfe, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unumgänglich erscheine, sei daher mit den Grundüberzeugung der Kirche "nicht in Einklang zu bringen".

Bischöfe: Angehörige sollten entlastet werden

Der Schwerpunkt des Papiers liegt auf einer Stärkung der Suizidprävention, der psychiatrisch-psychotherapeutischen Arbeit, sowie von Angeboten der Palliativ- und Hospizversorgung vor allem in der Regelversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.

"Durch finanzielle Förderung der Begleitung und Pflege durch An- und Zugehörige und berufliche Freistellungsmöglichkeiten sollte es An- und Zugehörigen außerdem erleichtert werden, für ihre kranken oder älteren Angehörigen zu sorgen und diesen beizustehen", heißt es."Auf diese Weise würde kranken oder älteren Menschen eben nicht der Eindruck vermittelt, durch ihre Hilfebedürftigkeit zu einer finanziellen oder zeitlichen Last für die Familie oder die Solidargemeinschaft zu werden."

Extremsituation bedürfe "einfühlende Aufmerksamkeit"

Besonders zu beachten sei ferner die strikte Wahrung des Grundsatzes, dass niemand gezwungen werden dürfe, Beihilfe zum Suizid zu leisten.

"Das muss unseres Erachtens auch für Dienste und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gelten. Ansonsten würde das Profil kirchlicher und caritativer Einrichtungen in ihrem Kern in Frage gestellt, da diese sich der Förderung des Lebens verschrieben haben."

Die Autoren der Stellungnahme räumen ein, "dass an den Grenzen des Lebens Extremsituationen entstehen können, deren Aussichtslosigkeit und Belastungen einen Menschen zu einer suizidalen Handlung drängen".

Solche Extremsituationen entzögen sich letztlich einer moralischen Beurteilung von außen. "Sie bleiben jedoch tragische Entscheidungen, zu denen sich die betroffenen Personen genötigt sehen. Diese Menschen verdienen keine Verurteilung, sondern in ihrer Gefährdung und Verletzlichkeit einfühlende Aufmerksamkeit."


Prälat Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe. / © Tim Brakemeier (dpa)
Prälat Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe. / © Tim Brakemeier ( dpa )
Quelle:
KNA