US-Bischöfe kritisieren Oberstes Verfassungsgericht

Ignoranz kann Irrweg sein

Nach einem Urteil des Obersten Verfassungsgerichts der USA zu nicht-heterosexuellen Arbeitnehmern äußern die katholischen Bischöfe des Landes Kritik. Auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz meldet sich zu Wort.

US-Bischöfe / © Paul Haring (KNA)
US-Bischöfe / © Paul Haring ( KNA )

Er sei "zutiefst besorgt" über die nun vorgenommene rechtliche Definition des Sexualitätsbegriffs, erklärte der Vorsitzende der nationalen Bischofskonferenz Jose Gomez am Montag. Der Erzbischof von Los Angeles sprach von einer "Ungerechtigkeit, die Auswirkungen auf viele Lebensbereiche haben wird".

Das Supreme Court und der "Civil Rights Act" 

In seiner zuvor ergangenen Entscheidung hatte der Supreme Court lesbischen, schwulen, trans- und bisexuellen sowie sexuell anders orientierten Arbeitnehmern einen vollen Schutz vor Diskriminierung zugesprochen. Dieser sei durch den "Civil Rights Act" von 1964 gegeben. In der mit sechs zu drei Stimmen gefällten Entscheidung ging es konkret um die Frage, ob sich Homosexuelle und Transgender-Personen auf die Bestimmungen des Bürgerrechtsgesetzes berufen können.

Die Anwälte der Arbeitgeber und der US-Regierung hatten in den beiden Fällen "Bostock v. Clayton County" und "Altitude Express Inc. v. Zarda" argumentiert, der Gesetzgeber habe lediglich Frauen oder Männer vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützen wollen. Nachgeordnete Gerichte waren zu unterschiedlichen Urteilen gelangt, ob die Entlassung von LGBTQ-Personen wegen ihrer Sexualität rechtens war. Das Oberste Verfassungsgericht kombinierte die beiden Fälle, um die Angelegenheit grundsätzlich zu entscheiden.

US-Bischöfe warnen vor Irrweg

Der konservative Verfassungsrichter Neil M. Gorsuch schrieb für die Mehrheit, die Entscheidung sei eindeutig. "Ein Arbeitgeber, der ein Individuum feuert, weil es homosexuell oder transgender ist, tut das wegen Eigenschaften oder Handlungen, die es bei Angehörigen einer anderen Sexualität nicht infrage stellt." Deshalb fielen die Betroffenen unter den intendierten Diskriminierungsschutz des Gesetzes. Die Bischöfe dagegen warnten vor einem Irrweg.

Wer die Unterschiede sowie die "komplementäre Beziehung zwischen Mann und Frau" beseitige, ignoriere die "Herrlichkeit der Schöpfung Gottes" und schade der menschlichen Familie, "dem ersten Baustein der Gesellschaft", so Erzbischof Gomez. "Jeder Mensch ist nach dem Bilde und Gleichnis Gottes geschaffen und muss ausnahmslos mit Würde, Mitgefühl und Respekt behandelt werden. Um unseren Nächsten vor ungerechter Diskriminierung zu schützen, muss die menschliche Natur nicht neu definiert werden."


Quelle:
KNA
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