Katholischer Verband begrüßt Reform des Adoptionswesens

Am Kindeswohl orientiert

Der Bundestag hat einer Reform des Adoptionswesens zugestimmt. Für den Sozialdienst katholischer Frauen ist die beschlossene Reform ein voller Erfolg. Kritik gab es an Förderungen für freie Träger.

Bundestag beschließt neues Adoptionsrecht / © TypoArt BS (shutterstock)
Bundestag beschließt neues Adoptionsrecht / © TypoArt BS ( shutterstock )

"Wir freuen uns insbesondere, dass der Gesetzgeber die Anregungen aus der Fachpraxis unserer Adoptionsvermittlungsstellen im Gesetz übernommen hat", sagte die SkF-Bundesvorsitzende Hildegard Eckert am Freitag in Dortmund.

Am Vorabend hatte der Bundestag beschlossen, dass für alle an einer Adoption Beteiligten ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und eine verpflichtende Beratung vor Abgabe der notariellen Beurkundungen bei Stiefkindadoptionen eingeführt werden. Zudem soll ein offener Umgang mit der Adoption gefördert werden, der dem Kind ein Wissen um die eigene Herkunft ermöglicht.

Fachliche Begleitung und Beratung wichtig

Eine am Kindeswohl orientierte fachliche Begleitung und Beratung sei "der wichtigste Garant für einen gelungenen Adoptionsprozess", so Eckert weiter. Der SkF hatte sich mit anderen Fachverbänden und Institutionen für die Einführung einer verpflichtenden Beratung bei Stiefkindadoptionen eingesetzt sowie auf eine Umsetzung der Reform des Abstammungsrechts gepocht.

Die SkF-Vorsitzende bedauerte indes, "dass unsere Forderung nach finanziellen Förderungsoptionen für freie Träger in der Adoptionsvermittlung nicht berücksichtigt worden ist".

Frage nach Kontakt erörtern

Konkret sollen Vermittlungsstellen künftig Adoptiveltern unterstützen, mit dem Kind offen über die Adoption zu sprechen. Adoptionsvermittlungsstellen sollen zugleich mit den Herkunftseltern, den Adoptiveltern und dem Kind erörtern, ob und wie ein Kontakt gestaltet werden kann.

Zum Schutz der Kinder will die Regierung unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland verhindern. Sie sollen künftig immer durch eine Fachstelle vermitteln werden. Dazu soll ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse im Inland eingeführt werden.

Bundestag beschließt Neuregelung von Adoptionen

Die Adoption von Kindern wird umfassend neu geregelt. Das sogenannte Adoptionshilfegesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, sieht unter anderem eine bessere Beratung von Adoptivfamilien und mehr Rechte für die Herkunftseltern vor. Gleichzeitig werden Auslandsadoptionen auf eigene Faust grundsätzlich verboten.                                 Die Reform sei "ein wichtiger Schritt, um Familien bei der Adoption besser zu begleiten", sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD).

Adoptionsdokumente werden unterzeichnet / © Pixel-Shot (shutterstock)
Adoptionsdokumente werden unterzeichnet / © Pixel-Shot ( shutterstock )
Quelle:
KNA