Bund schließt mit Hessen den Gute-Kita-Vertrag ab

​Fünf Fragen und Antworten

Der Bund will in die Verbesserung der Qualität in Kitas investieren. Instrument ist das "Gute-Kita-Gesetz", das der Bundestag vor eine Jahr verabschiedet hat. Hessen ist am Mittwoch das letzte Bundesland, das dazu einen Vertrag mit dem Bund unterzeichnet. 

Autor/in:
Birgit Wilke
Gute-Kita-Gesetz / © Hauke-Christian Dittrich (dpa)
Gute-Kita-Gesetz / © Hauke-Christian Dittrich ( dpa )

Nachdem das entsprechende "Gute-Kita-Gesetz" Ende vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossen wurde, schloss Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) in den darauf folgenden Monaten mit den Ländern Verträge darüber ab, wie sie die Bundesmittel einsetzen. Am Mittwoch ist mit Hessen das letzte Bundesland an der Reihe. Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Gesetz:

Was ist Ziel des Gesetzes?

Der Bund verpflichtet sich damit, sich bis 2022 an der Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen. Dazu stellt er insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit die Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Länder mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen.

Wofür können die Länder die Bundesmittel verwenden?

Die Länder können aus zehn Handlungsfeldern auswählen. Sie können etwa die Elternbeiträge senken oder ganz abschaffen, mehr Erzieher einstellen, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern oder etwa in die Sprachförderung investieren. 

Wie lief die Verständigung des Bundes mit den Ländern ab?

Dem Gesetzesvorhaben ging ein vierjähriger Dialogprozess voraus. Auf einer Bund-Länder-Konferenz wurde vor drei Jahren ein Zwischenbericht vorgelegt, der Standards für die Kindertagesbetreuung wie etwa den Betreuungsschlüssel festhält. Die Ergebnisse mündeten in Eckpunkten für ein Qualitätsentwicklungsgesetz, über das die Jugend- und Familienminister berieten und einen Beschluss fassten. Das Bundesfamilienministerin legte 2018 den Entwurf für das sogenannte Gute-Kita-Gesetz vor, das der Bundestag im vergangenen Dezember verabschiedete. Im Januar trat das Gesetz in Kraft. Geld fließt aber erst, wenn mit allen Bundesländern Verträge unterzeichnet sind.

Was sagen die Kritiker?

Experten kritisieren, dass das Gesetz nicht ausreichend festschreibt, wie die Länder das Geld des Bundes für die Kitas verwenden sollen.

Sie bemängeln vor allem, dass das Geld sowohl für Qualitätsverbesserungen als auch für die Gebührenbefreiung ausgegeben werden kann. Zunächst gab es auch Kritik daran, dass sich der Bund nur bis 2022 beteiligen wollte. Im Juli diesen Jahres sicherte das Kabinett zu, sich auch danach an den Kita-Kosten zu beteiligen.

Heißt das Gesetz wirklich "Gute-Kita-Gesetz"?

Offizieller Titel des Gesetzes ist "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung". Das Familienministerium machte aus dieser komplizierten Formulierung den Titel "Gute-Kita-Gesetz".


Quelle:
KNA