Verbraucherinitiative: Zahl dennoch weiter auf hohem Niveau

Weniger Sozialbestattungen in deutschen Millionenstädten

Wenn ein Mensch stirbt und die Angehörigen mittellos sind, übernimmt in der Regel die Kommune oder der Landkreis die Bestattungskosten. Berlin zum Beispiel hat dafür im vergangenen Jahr mehr als zwei Millionen Euro ausgegeben.

Sozialbestattung (dpa)
Sozialbestattung / ( dpa )

In Deutschland sind jährlich Tausende Menschen auf finanzielle Hilfe der Sozialbehörden angewiesen, um ihre Angehörigen zu bestatten. Die Zahl der sogenannten Sozialbestattungen hat sich in den vergangenen Jahren je nach Kommune sehr unterschiedlich entwickelt, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Verwaltungen deutscher Großstädte ergab. Die Höhe der Kostenübernahme variiert stark: Manche Städte erstatten lediglich rund 2.000 Euro, in Augsburg werden bis zu 6.200 Euro anerkannt.

Rückgänge bei den Sozialbestattungen verzeichnen die Millionenstädte Berlin, Hamburg, München und Köln. In der Bundeshauptstadt wurden im vergangenen Jahr in 1.543 Fällen die Kosten für die Beerdigung eines Menschen übernommen, dessen Angehörige dazu selbst nicht in der Lage waren. 2011 waren es noch 2.780 Bestattungen. Die Gesamtkosten sanken von mehr als 2,77 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 2,07 Millionen im vergangenen Jahr.

Zahlen rückläufig

In Hamburg wurden im vergangenen Jahr 1.341 Sozialbestattungen gezählt, 214 weniger als 2009. Seit 2012 sind auch in Köln die Zahlen rückläufig. Dort wurden 2018 717 Fälle verzeichnet. In München liegt die Zahl der Kostenübernahmen für das Jahr 2018 aktuell bei 63. Da allerdings längst nicht alle Fälle endgültig entschieden seien, werde sich diese Zahl sicher noch deutlich erhöhen, hieß es. Einen Höchststand gab es im Jahr 2011 mit 246 Sozialbestattungen, 2015 waren es 211, Tendenz sinkend. Sinkende Zahlen gibt es auch in den ostdeutschen Städten Leipzig, Dresden und Chemnitz.

Einen deutlichen Anstieg meldet hingegen Hannover. Wurden dort 2009 noch 111 Anträge auf eine Sozialbestattung bewilligt, waren es im vergangenen Jahr mit 310 fast dreimal so viele. Wie Hannover erfassen auch andere Kommunen nicht die Zahl der Bestattungen selbst, sondern nur die bewilligten Anträge. Auf einen Todesfall können mehrere Anträge kommen, wenn es mehrere bedürftige Hinterbliebene gibt. Laut Statistischem Bundesamt gab es 2017 rund 20.300 Empfänger von Bestattungskosten.

"Auf hohem Niveau"

In Mainz hat sich die Zahl der Fälle in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt: 2009 wurden nach Angaben der Stadtverwaltung 42 Mal Bestattungskosten bewilligt, im vergangenen Jahr 92 Mal. In Düsseldorf wurde bei den Antragszahlen ein Plus von etwa 20 Prozent verzeichnet. Etliche Städte verzeichnen weitgehend stabile Zahlen. In Frankfurt am Main etwa sind im Zehn-Jahres-Vergleich Ausschläge nach unten und nach oben zu beobachten. Im Jahr 2018 gab es 399 Sozialbestattungen.

In Kassel wurden im vergangenen Jahr 251 Fälle gezählt, vor zehn Jahren waren es 245. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich in Dessau, Halle (Saale) und Saarbrücken. Nach Darstellung der Verbraucherinitiative für Bestattungskultur Aeternitas bewegt sich die Zahl der Sozialbestattungen trotz der Rückgänge in manchen Städten insgesamt weiter "auf hohem Niveau". Der Aeternitas-Rechtsexperte Torsten Schmitt forderte bundeseinheitliche Standards, damit die Verfahren zur Kostenübernahme fairer und transparenter werden. "Diese Standards würden in vielen Fällen verhindern, dass sich Betroffene, an uns wenden müssen, denen die Behörden ihnen zustehende Leistungen verweigern wollen."

Kosten für eine Erdbestattung

Die Kommunen erstatten eine unterschiedlich große Bandbreite an Leistungen. In Frankfurt werden zum Beispiel bis zu 3.950 Euro für eine Erdbestattung übernommen, inklusive Sarg, Sterbewäsche, Grabkreuz, einfachem Blumenschmuck, Trauerfeier und Orgelspiel. In Ludwigshafen (Kostenübernahme bis zu 3.800 Euro) wird ausdrücklich festgehalten, dass die Kosten für Leichenschmaus, Todesanzeige, Danksagung und einen Geistlichen nicht erstattet werden.

Laut Gesetz ist eine Sozialbestattung vorgesehen, wenn die Hinterbliebenen nicht in der Lage sind, die Kosten einer Bestattung zu tragen. Sozialbestattungen sind von den sogenannten ordnungsbehördlichen Bestattungen zu unterscheiden. Diese werden von den Verwaltungen dann angeordnet, wenn ein Toter keine lebenden Angehörigen hinterlässt. In einigen Kommunen werden diese Fälle allerdings ebenfalls als Sozialbestattung erfasst oder zumindest statistisch nicht getrennt ausgewertet.


Quelle:
epd