Sozialverbände: Haft darf nicht zum Verlust der Wohnung führen

"Wichtige Voraussetzung für Resozialisierung"

Die kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas setzen sich dafür ein, dass Strafgefangene nicht während der Gefängniszeit ihre Wohnung verlieren. Eine Wohnung sei eine wichtige Voraussetzung für die Resozialisierung nach einer Haft.

Ein Wohnungsloser auf einer Treppe / © PLotulitStocker (shutterstock)
Ein Wohnungsloser auf einer Treppe / © PLotulitStocker ( shutterstock )

Die kirchlichen Sozialverbände Caritas und Diakonie setzen sich dafür ein, dass für Strafgefangene während der Haftzeit die Kosten ihrer Wohnung gesichert werden. "Jeder Mensch braucht ein Zuhause - dies gilt auch für tatverdächtige oder straffällig gewordene Menschen", betonte Caritas-Präsident Peter Neher am Freitag in Berlin bei der Vorstellung eines gemeinsamen Positionspapieres.

Frage nach Wohnung ist drängendes Problem

"Damit nach Entlassung aus U- oder Strafhaft die Resozialisierung gelingt, ist eine Wohnung eine wichtige Voraussetzung", so Neher weiter. Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, sagte, gerade in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte dürften Menschen, die ohnehin am Rande stehen, nicht weiter in die Abwärtsspirale von Armut und Ausgrenzung geraten.

Die Wohnungsfrage ist laut Bericht zur Lebenslage straffällig gewordener Menschen der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe für die meisten Inhaftierten das drängendste Problem. Frauen seien davon zu 43,6 Prozent, Männer zu 34 Prozent betroffen. Viel zu häufig werde der Anspruch auf Wohnkostenhilfe nicht umgesetzt oder Anträge gar nicht erst gestellt.

Der Bericht wurde nach eigenen Angaben von Caritas und Diakonie mit ihren Fachverbänden, der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS) und des Evangelischen Bundesfachverbandes Existenzsicherung und Teilhabe (EBET) erarbeitet.

Übernahme der Wohnkosten solle geklärt sein

Die Vorsitzende der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe, Lydia Halbhuber-Gassner, forderte, die Justizvollzugsanstalten sollten bei Neuzugängen stets darauf achten, dass die Frage der Übernahme der Wohnkosten geklärt sei.


Quelle:
KNA , epd
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