Evangelische Krankenhäuser fordern Verbesserungen für Behinderte

Bisher keine Verträge mit Krankenkassen

Seit einem Jahr können Krankenhäuser und Krankenkassen Verträge schließen, die die Versorgung von Menschen mit Behinderung verbessern. Evangelischen Krankenhäuern ist das trotz verschiedener Konzepte bisher nicht gelungen.

Symbolbild: Krankenhausflur / © Monkey Business Images (shutterstock)
Symbolbild: Krankenhausflur / © Monkey Business Images ( shutterstock )

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband fordert die Krankenkassen auf, zügig Verträge zur Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen abzuschließen. Seit einem Jahr bestehe die Möglichkeit, solche Verträge individuell auszuhandeln, hieß es.

"Doch bisher ist es keinem unserer Häuser gelungen, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen", beklagte Verbandschef Christoph Radbruch am Donnerstag in Berlin. Dabei seien verschiedene evangelische Krankenhäuser mit Konzepten auf die Krankenkassen zugegangen.

Radbruch verlangte mehr Tempo und Engagement von den Kassen. Seit dem 15. August 2018 können Krankenhäuser den Angaben zufolge mit den Krankenkassen sogenannte Qualitätsverträge zur Versorgung von Menschen mit Behinderungen vereinbaren.

Radbruch: "Versorgung verbessern"

Sie sollten demnach ab dem 1. Juli 2019 gelten und bis Ende Juni 2023 laufen, um anschließend beurteilt zu werden. Radbruch warnte davor, die Frist für die Modellvorhaben ungenutzt verstreichen zu lassen. "Dadurch würde die Chance vergeben, die Versorgung dieser vulnerablen Patientengruppe im Krankenhaus langfristig zu verbessern", sagte er.

Verbesserungsmöglichkeiten sieht der Verband unter anderem bei der besseren Organisation der Aufnahme. Zudem solle es eine feste Bezugsperson für Patienten geben, die den Krankenhausaufenthalt koordiniert. Außerdem müsse auf eine verständliche Kommunikation geachtet werden, wenn nötig etwa in sogenannter leichter Sprache.

Auch gelte es, die Entlassung besser zu organisieren, um Lücken bei der Behandlung zu vermeiden. Mit Blick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen solle das Personal überdies besonders geschult werden.


Quelle:
KNA