Fragen und Antworten zur vertraulichen Geburt

Eine Option für Schwangere in Notsituationen

Vor fünf Jahren das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft. Am Dienstag stellte Familienministerin Franziska Giffey eine Studie vor, nach der es seitdem 570 vertrauliche Geburten gab. Wichtige Fragen rund um das Gesetz im Überblick.

Autor/in:
Birgit Wilke
 (DR)

Was ist eine vertrauliche Geburt?

Bei einer vertraulichen Geburt sollen zwei Grundsätze gewahrt bleiben: Zum einen soll dem Wunsch der schwangeren Frau - die sich in der Regel in einer Notsituation befindet - nach Anonymität nachgekommen werden, zum anderen soll das Recht des Neugeborenen auf Kenntnis nach seiner Herkunft berücksichtigt werden. Die Schwangere kann sich an ein entsprechendes Hilfetelefon oder direkt an eine Schwangerenberatungsstelle wenden. Dort wird alles Notwendige geregelt: Die Frau wird medizinisch betreut und hinterlässt im Krankenhaus einen Herkunftsnachweis, den das Kind einsehen kann, wenn es 16 Jahre oder älter ist.

Warum gibt es diese Form der Geburten?

Bis 2014 gab es nur anonyme Geburten, etwa durch die sogenannten Babyklappen, bei der Frauen ihr Kind nach der Geburt abgeben können. Diese Form der Geburten gibt es nach wie vor, sie befinden sich in einer rechtlichen Grauzone, werden aber geduldet. Wenn die Mutter sich nicht mehr meldet, wird das Kind in der Regel nach einer Frist von acht Wochen an Pflegeeltern übergeben oder zur Adoption freigegeben. Es hat bei der anonymen Geburt in der Regel keine Möglichkeit, etwas über seine biologische Herkunft zu erfahren.

Warum ist die Kenntnis über die biologische Herkunft so wichtig?

Das Bundesverfassungsgericht entschied 1989, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Es sei von "zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Persönlichkeit". Das Recht besteht aber nicht absolut, sondern sei gegen andere Grundrechte abzuwägen, so die Richter.

Seit wann ist eine vertrauliche Geburt möglich und wird eine solche Form von schwangeren Frauen genutzt?

Das Gesetz gibt es seit fünf Jahren. Seitdem gab es 570 vertrauliche Geburten und 2.200 Beratungsgespräche. Von den beratenen Frauen entschieden sich demnach knapp ein Viertel zu einem Leben mit dem Kind, etwas mehr als ein Fünftel zu einer vertraulichen Geburt, 13,7 Prozent gaben ihr Kind zu einer regulären Adoption frei. Fast 12 Prozent der Frauen entschieden sich für einen Schwangerschaftsabbruch.

Wird es anonyme Geburten auch weiterhin geben?

Nach Expertenangaben ist der starke Anstieg bei den anonymen Kindsabgaben seit Einführung des Gesetzes zurückgegangen. So wurden vor vier Jahren 157 Kinder anonym abgegeben, im Jahr 2016 waren es 151 Kinder. Zuvor war die Zahl in den Jahren von 2003 bis 2013 von 46 auf 147 gestiegen. Ziel des Gesetzes zur vertraulichen Geburt ist es auch, die Zahl der anonymen Geburten möglichst gering zu halten. Die anonymen Geburten werden aber weiter geduldet: Dadurch soll möglichst verhindert werden, dass Frauen ihr neugeborenes Kind im Affekt töten oder aussetzen.


Quelle:
KNA