Präses Rekowski kritisiert Vorgehen der Behörden

"Kirchengemeinden geraten immer mehr unter Druck"

Es würden Räumungen angedroht und Strafanzeigen gestellt: Präses Rekowski hat den behördlichen Umgang mit Kirchenasyl kritisiert. Anders als in der Vergangenheit hätten selbst Härtefälle kaum noch Chancen. 

Kirchenasyl / © Stefan Arend (epd)
Kirchenasyl / © Stefan Arend ( epd )

Der Migrationsexperte der Evangelischen Kirche in Deutschland, Manfred Rekowski, ruft mit Blick auf das Kirchenasyl die zuständigen Behörden zur Rückkehr zu einem konstruktiven Dialog mit den Kirchengemeinden auf.

Gemeinden, die Kirchenasyl gewährten, gerieten immer stärker unter Druck, schreibt der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland in einem Gastbeitrag für die in Weimar erscheinende Mitteldeutsche Kirchenzeitung "Glaube und Heimat" (Ausgabe zum 10. Februar). Räumungen würden angedroht, Pfarrer erhielten Strafanzeigen. "Dies alles liegt nicht am Kirchenasyl selbst, sondern am behördlichen Umgang mit ihm."

Nur noch wenig positive Prüfungen

In der Vergangenheit seien Fälle aus einem Kirchenasyl in einer hohen Zahl erfolgreich abgeschlossen worden und hätten zu einem Bleiberecht geführt, erläutert Rekowski, Vorsitzender der Kammer für Migration und Integration der EKD. Die Haltung der Behörden habe sich allerdings stark gewandelt. "Sie agieren restriktiver." 

Anders als bis vor eineinhalb Jahren seien nur noch wenig positive Prüfungen seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu verzeichnen. Derzeit sind den Angaben nach insgesamt in Deutschland 532 Fälle von Kirchenasyl bekannt. Betroffen sind demnach 850 Flüchtlinge, darunter 190 Kinder.

Trotz Todesdrohung kein Asylverfahren

Rekowski verwies auf das Fallbeispiel einer Frau aus Eritrea, die mit ihrem Kind über Italien nach Deutschland gelangt war. Beide seien von Menschenhändlern schwer misshandelt und mit dem Tod bedroht worden. Trotz der formalen Zuständigkeit Italiens für das Asylverfahren habe die Frau dort keinen effektiven Zugang zu dem Verfahren erhalten.

Eine deutsche Kirchengemeinde habe der Frau mit dem Kind Schutz gewährt, um ein Asylverfahren in Deutschland zu erreichen und eine Rücküberführung nach Italien zu verhindern, wo die Frau sehr wahrscheinlich von Obdachlosigkeit bedroht sei und keine ausreichende medizinische Betreuung erhalte.

Unnötige Härten in Einzelfällen verhindern

Der rheinische Präses betont in seinem Beitrag, dass mit dem Kirchenasyl Zeit für Lösungsmöglichkeiten gewonnen werden könne, um unnötige Härten in Einzelfällen zu verhindern. "Das geschieht im Dialog mit den Behörden und stellt den Rechtsstaat keineswegs infrage." 

Die Kirchengemeinden handelten "mit offenem Visier", die Behörden könnten jederzeit eingreifen. In der Regel dulde der Staat dieses Instrument, weil es eine umfassende Überprüfung in Ausnahmefällen ermögliche. "Das Kirchenasyl kann den Rechtsstaat vor Fehlern bewahren." Eine Duldung des Kirchenasyls spreche für die Souveränität des Rechtsstaats.

 

Manfred Rekowski / © Monika Skolimowska (dpa)
Manfred Rekowski / © Monika Skolimowska ( dpa )
Quelle:
epd
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