Aberglaube: Keine 13 bei neuem Sozialgesetzbuch

Nach der Zwölf kommt die Vierzehn

Aus Rücksicht auf abergläubische Menschen will Bundessozialminister Hubertus Heil die Zahl 13 für das neue Sozialgesetzbuch vermeiden. Das zukünftige Gesetz zur Opferentschädigung soll deshalb die Ziffer 14 tragen, nach Abstimmung mit Betroffenen.

 (DR)

Stattdessen trage der vorliegende Referentenentwurf, den das Kabinett im Frühjahr beschließen soll, die römische Ziffer XIV, bestätigte Sprecherin Christina Jäger der "Augsburger Allgemeinen" am Freitag.

Das Gesetz zum sozialen Entschädigungsrecht soll demnach "Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - SGB XIV" heißen.

Genügend Argumente für den abweichenden Titel

Das Arbeits- und Sozialministerium arbeitet derzeit an dem Gesetzentwurf, der den gesamten Bereich der Opferentschädigung zusammenfassen soll. Dieser Entwurf ist auch eine Konsequenz des schweren islamistischen Terroranschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz vor zwei Jahren.

"Der Vorlage des Referentenentwurfes ging ein langer Arbeitsprozess voraus, bei dem unter anderem auch die Benennung abgewogen wurde", sagte die Sprecherin. Eigentlich müsste dieses in der Chronologie das Sozialgesetzbuch XIII sein. "Es gab dabei allerdings mehrere Argumente, auch von Seiten der Betroffenenverbände, die sorgsam abgewogen wurden", erklärte Jäger weiter: "Letztendlich fiel die Entscheidung auf SGB XIV, weil die Argumente dafür überwogen."

Triskaidekaphobie: Die Angst vor der 13

Ein 13. Sozialgesetzbuch wird es demnach in Deutschland nicht geben - so wie es in vielen Hotels und Krankenhäusern kein 13. Stockwerk, in vielen Flugzeugen keine 13. Sitzreihe und bei Motorsportserien oft kein Fahrzeug mit der Startnummer 13 gibt.

In der Psychologie wird die krankhafte Angst vor der Zahl 13, die in vielen Kulturen und zu allen Zeiten als Unglücks- oder gar Verschwörungszahl gilt, Triskaidekaphobie genannt.


Quelle:
KNA