2019 bringt zahlreiche Änderungen bei Gesundheit und Pflege

Neue Stellen – aber auch steigende Beiträge

Mehr Pflegepersonal, bessere Leistungen für pflegende Angehörige, aber auch steigende Beiträge. Bundesgesundheitsminister Spahn bringt Reformen auf den Weg: das ändert sich 2019 bei Pflege und Gesundheit. 

Autor/in:
Christoph Arens
Pflege / © Oliver Berg (dpa)
Pflege / © Oliver Berg ( dpa )

Jens Spahn macht Tempo. Der Bundesgesundheitsminister hat zuletzt mehrere Reformen im Gesundheitswesen und der Pflege angestoßen. Zum 1. Januar treten einige Gesetzesänderungen in Kraft - mit konkreten Auswirkungen für die Bürger.

Einiges wird direkt im Portemonnaie spürbar: So steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent und auf 3,3 Prozent für Kinderlose. Finanziert werden damit die Leistungsverbesserungen der letzten Jahre: So ist die Zahl derjenigen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, durch die Neudefinition von Pflegebedürftigkeit stark gestiegen. Im Dezember 2017 erhielten 3,41 Millionen Menschen Leistungen - 19 Prozent mehr als 2015. 

Arbeitnehmer und Rentner werden entlastet

Zugleich werden Arbeitnehmer und Rentner aber bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Ab Januar zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag wieder zu gleichen Teilen. Auch der von den Krankenkassen festzusetzende Zusatzbeitragssatz wird paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise von Rentnern und Rentenversicherung gezahlt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2019 ist auf 0,9 Prozent (2018: 1,0 Prozent) abgesenkt worden.

Zur Verbesserung der Pflege müssen Krankenhäuser künftig Pflegepersonaluntergrenzen einhalten. Durch Rechtsverordnung wurden diese Mindestgrenzen zunächst für vier "pflegesensitive Bereiche" festgelegt: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.

13.000 neue Stellen in der Krankenpflege

Für die Krankenpflege in Alten- und Pflegeheimen sollen in einem ersten Schritt 13.000 neue Stellen geschaffen werden. Finanziert werden sie durch die Krankenkassen. Um die Personalausstattung auch in der Krankenhauspflege zu verbessern, wird dort jede zusätzliche Stelle vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Für Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse kommen sie ebenfalls auf. In der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Krankenkassen akzeptiert werden.

Außerdem schafft das Gesetz Anreize für mehr Ausbildungsplätze: Anders als bislang werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kassen übernommen.

Pflegeexperten haben immer wieder betont, dass eine bessere Entlohnung allein die Personalengpässe in der Pflegenicht schließen wird. Es gehe auch darum, die Arbeitsbedingungen zu verbessern - nicht zuletzt, um Teilzeitkräfte oder Aussteiger zu ermuntern, ihre Arbeitszeiten zu erhöhen oder in den Beruf zurückzukehren.

Leichterer Zugang zu stationären Rehaleistungen

Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werden deshalb künftig finanziell auch dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Die Krankenkassen müssen zudem rund 70 Millionen Euro jährlich mehr für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufwenden. Auch die Digitalisierung wird gefördert, um Bürokratie zu verringern. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung.

Zugleich sollen die pflegenden Angehörigen gestärkt werden - schließlich zeigen die neuesten Statistiken, dass ohne sie die Pflege in Deutschland zusammenbrechen würde. Mittlerweile 76 Prozent aller Empfänger von Leistungen oder 2,59 Millionen Pflegebedürftige wohnen weiter in den eigenen vier Wänden. 1,76 Millionen von ihnen werden allein durch Angehörige versorgt, was für viele eine riesige Anstrengung bedeutet.

Pflegende Angehörige sollen deshalb im neuen Jahr leichter Zugang zu stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen erhalten. Wenn die pflegebedürftige Person gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden kann, übernehmen die Krankenkassen die Kosten, sonst sorgen sie für Betreuung.


Quelle:
KNA
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