Fünf Fragen und Antworten zum "Gute-Kita-Gesetz"

Bund beteiligt sich an Kosten der Kindertagesbetreuung

Der Bundestag hat an diesem Freitag über das sogenannte "Gute-Kita-Gesetz" entschieden. Nach dem Bundestag muss jetzt noch der Bundesrat zustimmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesetz.

Autor/in:
Birgit Wilke
"Gute-Kita-Gesetz" im Bundestag / © Monika Skolimowska (dpa)
"Gute-Kita-Gesetz" im Bundestag / © Monika Skolimowska ( dpa )

Was ist Ziel des Gesetzes?

Der Bund verpflichtet sich damit, sich bis 2022 an der Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen. Dazu stellt er insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Von dem Geld sollen zudem soziale Staffelungen der Elternbeiträge finanziert beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden können. Damit die Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Länder mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen.

Wie lief die Verständigung des Bundes mit den Ländern ab?

Dem Gesetzesvorhaben ging ein mehrjähriger Dialogprozess voraus. Auf der Bund-Länder-Konferenz am 15. November 2016 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, der Standards für die Kindertagesbetreuung wie etwa den Betreuungsschlüssel festhält. Die Ergebnisse mündeten in Eckpunkten für ein Qualitätsentwicklungsgesetz, über das die Jugend- und Familienminister vor zwei Jahren berieten und einen Beschluss fassten. Die Umsetzung dieses Beschlusses wurde in diesem Jahr im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgehalten.

Was sagen die Kritiker?

In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses hatten sich neun von zehn Sachverständigen gegen den Entwurf ausgesprochen.

Hauptkritikpunkt war dort, dass das Gesetz zu wenig festschreibe, wie die Länder das Geld des Bundes für die Kitas verwenden sollen. Sie bemängeln vor allem, dass das Geld sowohl für Qualitätsverbesserungen als auch für die Gebührenbefreiung ausgegeben werden kann. Im Ausschuss hatten sich die Regierungsfraktionen darüber verständigt.

Die Opposition sowie einige Verbände kritisieren vor allem, dass der Bund sich zunächst nur bis 2022 beteiligt.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Stimmen Bundestag und Bundesrat in dieser Woche zu, kann das Gesetz noch im Januar in Kraft treten.

Heißt das Gesetz wirklich "Gute-Kita-Gesetz"?

Offizieller Titel des Gesetzes ist "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung". Das Familienministerium machte aus dieser komplizierten Formulierung den allgemeinverständlichen Titel Gute-Kita-Gesetz.


Quelle:
KNA