Katholische Arbeitnehmer loben Entscheid zum Sonntagsschutz

"Ohrfeige für NRW"

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass es nur in Ausnahmefällen verkaufsoffene Sonntage geben darf. Das neue NRW-Ladenöffnungsgesetz müsse eng ausgelegt werden. Die Katholischen Arbeitnehmer begrüßen das Urteil.

Streit um verkaufsoffene Sonntage / © Hauke-Christian Dittrich (dpa)
Streit um verkaufsoffene Sonntage / © Hauke-Christian Dittrich ( dpa )

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) begrüßt die gerichtliche Aufforderung an die Landesregierung, den Spielraum für Sonntagsöffnungen enger zu begrenzen.

"Die Weisung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist eine deutliche Ohrfeige an die ausufernde Deregulierungspolitik der NRW-Landesregierung", erklärte der KAB-Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann am Mittwoch in Düsseldorf. In einem Beschluss hatte das OVG NRW das Ladenöffnungsgesetz am Dienstag moniert.

Die KAB sieht sich nach eigenen Worten darin bestätigt, dass das vom nordrhein-westfälischen Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) zu "verantwortende Entfesselungsgesetz nicht zu mehr Rechtssicherheit führt, sondern die Kommunen verstärkt zu illegalen Entscheidungen ermuntert". Die KAB hatte bereits in einer Anhörung im März gewarnt, dass mit dem Gesetz eine Klagewelle einsetzen werde.

Bornheim-Roisdorf: Sonntagsöffnung nicht gerechtfertigt 

Im konkreten Fall bestätigte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln. Es hatte die Öffnung zweier Möbelmärkte im rheinischen Bornheim-Roisdorf am 4. November untersagt. Weder der auf dem Parkplatz stattfindende kleine Martinimarkt noch die beabsichtigte Stärkung des örtlichen Möbelstandortes habe die Sonntagsöffnung gerechtfertigt.

Es bestünden keine Zweifel, dass der Martinimarkt nur zum Zwecke der Sonntagsöffnung dort geplant worden sei. Zudem gebe es keine Anzeichen für ausgleichsbedürftige Nachteile vor Ort. Einer der beiden Märkte habe sich dort angesiedelt, weil es sich um einen strategisch günstigen Standort im Raum Köln/Bonn handele. Das Oberverwaltungsgericht verwies in seiner Begründung auch auf die "Wettbewerbsneutralität unter Gleichheitsgesichtspunkten". Der Beschluss sei unanfechtbar.

Über das Umsatzinteresse hinaus

Das von den beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP sowie der AfD beschlossene neue Ladenöffnungsgesetz soll den Kommunen die Möglichkeit geben, die Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen zu gestatten. Neben Märkten, Festen und Messen sollen weitere Sachgründe für verkaufsoffene Sonntage angeführt werden können. Dazu zählen die "Belebung der Innenstädte", der "Erhalt zentraler Versorgungsbereiche" und das "Sichtbarmachen der Innenstädte".

 

Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (privat)
Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung / ( privat )
Quelle:
KNA
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