Ladenöffnungsgesetz in NRW muss enger ausgelegt werden

Es braucht eine gute Begründung

Gelbe Karte für das Ladenöffnungsgesetz in Nordrhein-Westfalen: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Streit um verkaufsoffene Sonn- und Feiertage eine engere Auslegung angemahnt. Sehr zur Freude der Arbeitnehmerseite.

NRW muss Ladenöffnungsgesetz enger auslegen / © Martin Gerten (dpa)
NRW muss Ladenöffnungsgesetz enger auslegen / © Martin Gerten ( dpa )

DOMRADIO.DE: Sind Sie zufrieden mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes?

Winfried Gather (KAB-Diözesansekretär im Erzbistum Köln und KAB-Vertreter im Bündnis "Allianz für den freien Sonntag" in Nordrhein-Westfalen): Wir sind damit zufrieden. Ich sage wir, denn es ist nicht nur die KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands, Anm. d. Red.), sondern auch die "Allianz für den freien Sonntag". Es entspricht genau dem, was wir bei der Beratung im Landtag schon mitgeteilt haben. Im Dezember 2017 gab es eine Anhörung, wo wir gesagt haben der Schutz des Sonntags sei ein Verfassungsgebot. Da kann sich kein Landesgesetz einfach drüber hinwegsetzen. Urteile vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesverfassungsgericht haben das immer wieder betont. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass das Rechtsunsicherheit schafft, so wie es das Ladenöffnungsgesetz vorsieht.

DOMRADIO.DE: In Ausnahmen darf es aber noch verkaufsoffene Sonntage geben. Welches sind diese Ausnahmen?

Gather: Die Ausnahmen sind auch beschrieben worden. Es muss schon einen Anlass geben. Dass es auch Öffnungen nach der alten Fassung an vier Sonntagen geben kann, war etwas, zu dem wir als "Allianz für den freien Sonntag" gesagt haben, dass wir uns dem nicht ganz verschließen können. Dazu muss es aber einen Grund geben wie eine große Messe oder damals der Weltjugendtag in Köln. Es müssen also Anlässe mit einer überregionalen Bedeutung sein, wo schon viele Leute kommen. Wenn schon viele Besucher zu diesen Anlässen kommen, kann es ein Grund sein, auch eine Ladenöffnung an dem Sonntag anzubieten.

Umgekehrt ist es, wie wir es jetzt im Urteil auch gesehen haben. Wenn Leute hingehen und einen Anlass schaffen, um dann die Öffnungen zu genehmigen, geht das nicht. Das wird leider von vielen Gemeinden und Kommunen übersehen.

DOMRADIO.DE: Worum geht es Ihnen genau beim Bündnis "Allianz für den freien Sonntag"?

Gather: Es geht uns eigentlich darum, eine freie gemeinsame, soziale Zeit zu ermöglichen. Wir sind da mit Gewerkschaften, der evangelischen und der katholischen Kirche, der KAB, der Betriebsseelsorge und den evangelischen Arbeitnehmern in einem Boot. Uns geht es darum, diese freie gemeinsame, soziale Zeit zu erhalten. Gerade wo dieses Wirtschaften rund um die Uhr immer mehr zunimmt. Wir kennen ja noch die Ausnahmen aus früheren Jahren: "Samstags gehört der Vati mir". Inzwischen ist der Samstag Regel-Arbeitstag geworden. Wir wollen zumindest den Sonntag als diese freie Zeit haben.

DOMRADIO.DE: Jetzt steht Weihnachten ja bald auch vor der Tür. Da müssen bestimmt Geschenke gekauft werden. Gehört die Vorweihnachtszeit zu den Ausnahmeregelungen? Kann man am Sonntag Geschenke einkaufen?

Gather: Es gibt ja Regelungen, was Ladenöffnungen sonntags in der Adventszeit angeht. Die sind auch eng ausgelegt. Wir haben die Weihnachtsmärkte. Für mich stellt sich immer die Frage, warum es der Sonntag sein muss, wenn die Geschäfte eigentlich auch unter der Woche bis 20 Uhr und 22 Uhr offen haben können und auch an Samstagen geöffnet sind. Warum muss es dann ein Sonntag gerade im Advent sein? Da habe ich als Christ eine besondere Verantwortung, dass ich auch sage, da gehören Zeiten von Besinnung und Ruhe hin und nicht noch die Hektik des vorweihnachtlichen Treibens.

Das Interview führte Heike Sicconi.


Quelle:
DR