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Organspende in Deutschland

Die Organspende steht zur Diskussion. Soll der Bundesbürger stärker verpflichtet werden? Bundesgesundheitsminister Spahn ist für die Einführung einer Widerspruchslösung. Doch was heißt das genau?

Eine Organtransportbox  / © Jens Kalaene (dpa)
Eine Organtransportbox / © Jens Kalaene ( dpa )

Wie ist die Organspende in Deutschland geregelt?

In Deutschland regelt das 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz diesen Bereich. Um Missbrauch oder Organhandel zu verhindern, sieht das Gesetz eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organspende, Vermittlung und Transplantation vor. Für die Koordination der Spende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zuständig. Sie soll dafür sorgen, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen, an geeignete Patienten vermittelt und transplantiert werden können. Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod des Patienten feststellen.

Derzeit gibt es in Deutschland rund 1.350 Krankenhäuser mit Intensivstation, die Organe entnehmen dürfen. Sie sind seit 2012 verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Sie sollen potenzielle Organspender identifizieren, melden und die Angehörigen begleiten. Sie sorgen auch dafür, dass das ärztliche und pflegerische Personal im Entnahmekrankenhaus über die Bedeutung und den Prozess der Organspende regelmäßig informiert wird.

Was besagt die Zustimmungslösung?

Seit 1997 gilt in Deutschland eine erweiterte Zustimmungslösung: Nur wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme zugestimmt hat, dürfen die Organe auch entnommen werden. Eine Zustimmung kann beispielsweise per Organspendeausweis oder durch eine mündliche Verfügung gegeben werden.

Erweitert wird die Regelung dadurch, dass auch die Angehörigen oder vom Verstorbenen dazu bestimmte Personen berechtigt sind, über eine Entnahme zu entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist dabei immer der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.

Vor wenigen Jahren ist die erweiterte Zustimmungslösung noch durch eine Entscheidungslösung ergänzt worden. Warum?

Die 2012 vom Bundestag beschlossene Entscheidungslösung sieht vor, jeden Bürger mindestens einmal im Leben zur Bereitschaft für oder gegen eine Organspende zu befragen. Diese Entscheidung soll dokumentiert werden. Dies könnte beim Ausstellen des Personalausweises oder des Führerscheins geschehen. Ebenso ist eine Speicherung der Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte denkbar.

2012 hat der Bundestag die Krankenkassen verpflichtet, alle Bürger in regelmäßigen Abständen über die Organspende zu informieren und an sie zu appellieren, sich für oder gegen eine mögliche Spende zu entscheiden.

Andere Länder haben eine Widerspruchslösung. Warum gibt es sie in Deutschland nicht?

Die Bundesärztekammer und immer mehr Politiker fordern angesichts des Tiefststandes an Organspenden die Einführung einer Widerspruchslösung. Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, beispielsweise in einem Widerspruchsregister, können die Organe zur Transplantation entnommen werden. Dadurch wird der Kreis potenzieller Spender erweitert. Der Staat geht von einer grundsätzlichen Bereitschaft zur Organspende aus.

Diese gesetzliche Regelung gilt beispielsweise in Belgien, Österreich oder Spanien. Allerdings wird in den meisten dieser Länder nicht gegen den Willen der Angehörigen gehandelt. Diese Regelung wird auch in Deutschland schon seit Jahrzehnten diskutiert – und immer wieder verworfen. Kritiker halten sie für verfassungswidrig und kontraproduktiv, weil sie das Misstrauen in die Transplantationsmedizin noch erhöhen könnte. Auch für die katholische Kirche ist sie bislang nicht akzeptabel: Nach ihrer Ansicht muss die Organspende eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleiben.


Quelle:
KNA
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