Kirche besorgt über Verschärfung für Kirchenasyl

Deutlich größere Belastung

Die sogenannte Überstellungsfrist für abgelehnte Schutzsuchende dauert seit dem 1. August 18 Monate, vorher waren es 6. Die neue Regelung bedeute für die Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, eine deutlich größere Belastung.

Symbolfoto Kirchenasyl / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolfoto Kirchenasyl / © Harald Oppitz ( KNA )

Die Evangelische Kirche von Westfalen sieht viele Kirchengemeinden durch aktuelle Verschärfungen für das Kirchenasyl betroffen. Für viele Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, werde das zu einer starken Belastung führen, erklärte der Beauftragte der westfälischen Kirche für Migration, Pfarrer Helge Hohmann, am Mittwoch in Bielefeld.

Nach den am 1. August in Kraft getretenen Regeln würden Schutzsuchende als "flüchtig" gelten, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Härtefall ablehnt. Die sogenannte Überstellungsfrist dauere dann nicht mehr wie bisher sechs, sondern 18 Monate

Verlängerung von 6 auf 18 Monate

Bei den Entscheidungen des Bamf entstehe oft der Eindruck, dass der jeweilige Härtefall nicht wirklich gründlich geprüft worden sei, erklärte Hohmann. Wenn die Behörde einen Härtefall ablehne, gebe es oft gute Gründe, das Kirchenasyl weiter zu gewähren. Dann müsse aber der Flüchtling, dem bei Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohe, bis zu 18 Monate unter dem Dach der Kirche ausharren, erläuterte Hohmann. Das bedeute für die Asyl gewährende Gemeinde und den Flüchtling selbst eine deutlich größere Belastung als die bisherigen sechs Monate.

Nach dem sogenannten Dublin-Verfahren ist das Land für das Asylverfahren zuständig, in dem der Flüchtende zuerst die Europäische Union betreten hat. Wenn er in Deutschland Asyl beantragt, obwohl ein anderer EU-Staat zuständig ist, muss Deutschland innerhalb von drei Monaten in dem Land um Aufnahme des Flüchtlings ersuchen. Dieser Staat muss dann binnen zwei Monaten antworten. Dann hat Deutschland sechs Monate Zeit für die Überstellung. Wenn der Schutzsuchende "flüchtig" ist, wird die Frist auf 18 Monate verlängert.

"Kirchenasyl für Flüchtlinge eröffnet keinen rechtsfreien Raum", unterstreicht der Jurist im Landeskirchenamt, Thomas Heinrich. Es sei vielmehr eine letzte Möglichkeit für Kirchengemeinden, Flüchtlingen beizustehen. Damit werde der Staat um eine Überprüfung seiner Entscheidung gebeten, wenn die Handlungen des Staates im Einzelfall für den Flüchtling eine ganz besondere Härte darstelle.

23 Fälle von Kirchenasyl in westfälischer Landeskirche

Entscheidend sei dabei, dass die Gemeinden in jedem Fall die zuständige Ausländerbehörde und das Bamf sofort informieren, erklärte Heinrich. Das Presbyterium müsse einen ordentlichen Beschluss fassen. Dabei müsse es beachten, ob die Gemeinde räumlich, personell und finanziell über die nötigen Kapazitäten verfüge. Im Bereich der westfälischen Landeskirche gibt es derzeit 23 Fälle von Kirchenasyl. Seit Jahresbeginn sind nach Angaben des Landeskirchenamtes 36 Kirchenasyle beendet worden.

 

Quelle:
epd
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