Kabinett will mehr staatliche Hilfen für Langzeitarbeitslose

"Teilhabe am Arbeitsmarkt"

Langzeitarbeitlose sollen mehr staatliche Hilfen erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Diakonie und Caritas sehen Nachbesserungsbedarf.

Vor der Agentur für Arbeit  / © Jörg Loeffke (KNA)
Vor der Agentur für Arbeit / © Jörg Loeffke ( KNA )

Ziel des Gesetzesentwurfs für Langzeitarbeitslose ist ein öffentlich geförderter Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Hierfür sieht die Bundesregierung vier Milliarden Euro vor. Die potenzielle Zielgruppe liegt demnach bei 800.000 Arbeitslosen. Caritas, Diakonie und andere Verbände kritisierten das Vorhaben als nicht ausreichend.

Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ebnen

"Insbesondere diejenigen, die schon lange vergeblich nach Arbeit suchen, haben ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Ihnen solle das Teilhabechancengesetz "eine neue Perspektive eröffnen und den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ebnen".

Konkret sieht das Gesetz ein neues Programm "Teilhabe am Arbeitsmarkt" vor. Dieses richtet sich an Langzeitarbeitslose, die mindestens 25 Jahre alt sind, in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre Hartz-IV erhalten haben und nur kurz beschäftigt waren.

Lohnkostenzuschuss für bis zu fünf Jahre

Ihnen soll bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitgeber in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder in Kommunen für maximal fünf Jahre ein Lohnkostenzuschuss gezahlt werden – für zwei Jahre 100 Prozent des Mindestlohns, später anteilig weniger. Darüber hinaus soll es Betreuungs- und Beratungsangebote geben.

Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf Förderung unter dem Titel "Eingliederung von Langzeitarbeitlosen" vor für Leistungsempfänger, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Geplant ist unter anderem ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt über zwei Jahre für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen – im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent des Lohns, im zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent.

Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, die Betroffenen auch sechs Monate nach Ende der Förderung zu beschäftigen. Außerdem soll es Betreuungsangebote geben.

Diakonie und Caritas sehen Nachbesserungsbedarf

Der Deutsche Städtetag begrüßte die Pläne. Für viele Langzeitarbeitslose sei öffentlich geförderte Beschäftigung der einzig gangbare Weg. Allerdings fördere das Programm "Teilhabe am Arbeitsleben" nur bis zum Mindestlohn statt bis zum ortsüblichen Tariflohn.

Caritas und Diakonie sowie der Paritätische Gesamtverband und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge sehen Nachbesserungsbedarf. Lohnkostenzuschüsse müssten sich am Tariflohn und nicht am Mindestlohn orientieren, forderte Diakonie-Sozialvorstand Maria Loheide.

Und Caritas-Präsident Peter Neher kritisierte: "Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber, die nach Tarifen bezahlen, einen deutlich höheren Lohnkostenanteil tragen müssen, als Arbeitgeber, die sich aus dem Tarifsystem verabschiedet haben."

Darüber hinaus sei die Hürde zu hoch, nach der Langzeitarbeitslose mindestens sieben Jahre Leistungen bezogen haben müssten, so Loheide weiter. Und Neher forderte, dass die Beratungsangebote nicht nur von den Arbeitsagenturen oder externen Betreuern, sondern auch von sozialpädagogischen Mitarbeitern des Trägers der Maßnahme erbracht werden sollten.


Quelle:
KNA
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