Läden in Schleswig-Holsteins Ferienorten dürfen weiter öffnen

Ja zum Sonntags-Shopping

Läden in Schleswig-Holsteins Ferienorten dürfen in der Hochsaison auch weiterhin an Sonn- und Feiertagen öffnen - für die beiden großen Kirchen ein Kompromiss, der sie an ihre Grenzen bringt.

Mehr verkaufsoffene Sonntage in Münster? / © Franziska Kraufmann (dpa)
Mehr verkaufsoffene Sonntage in Münster? / © Franziska Kraufmann ( dpa )

Das sieht die von der Landesregierung geplante sogenannte Bäderverordnung vor, die Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) am Dienstag in Kiel vorstellte. Gespräche mit Wirtschaft, Kirchen und der Gewerkschaft Verdi seien erfolgreich abgeschlossen worden. Ähnlich wie die bisherige Verordnung, die Ende des Jahres ausläuft, soll die neue für fünf Jahre gelten und mit der Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre versehen werden. "Damit haben wir eine langfristige Rechtssicherheit, um die uns andere Bundesländer beneiden dürften."

Nach der neuen Regelung, die voraussichtlich Ende Juni in Kraft treten wird, können die Geschäfte in 95 ausgewählten Städten und Gemeinden - wie bislang auch - in den Zeiträumen vom 17. Dezember bis zum 8. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober für sechs Stunden innerhalb eines Zeit-Korridors von 11.00 bis 19.00 Uhr öffnen. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen ausdrücklich nicht öffnen.

"Entwicklungen weiter im Blick behalten"

Vertreter der beiden großen Kirchen begrüßten den Entwurf der neuen Bäderverordnung. Der 2013 ausgehandelte Kompromiss sei "an der Grenze dessen, was wir vertreten können", sagte die Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein, Beate Bäumer. "Vor diesem Hintergrund bin ich sehr froh, dass an der bestehenden Verordnung keine gravierenden Veränderungen vorgenommen werden sollen."

Gleichwohl gelte es, den Sonn- und Feiertagsschutz auch weiterhin insgesamt im Blick zu behalten. "Deshalb werden wir künftige Entwicklungen in Rechtsprechung, Politik und Gesellschaft sehr aufmerksam verfolgen", so Bäumer. Ähnlich äußerte sich der evangelische Bischof aus Schleswig, Gothart Magaard.

Jetzige Verordnung endet Ende 2018

Die derzeitige schleswig-holsteinische "Landesverordnung über den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten (Bäderverordnung - BäderVO)" tritt formell am 14. Dezember 2018 außer Kraft. Sie war 2013 nach einem Normenkontrollantrag der Kirchen in einem außergerichtlichen Verfahren mit den Kirchen, den Gewerkschaften, den Kammern und den Verbänden ausgehandelt worden.


Quelle:
KNA
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