Deggendorfer Urteil gegen Ex-Priester rechtskräftig

Verzicht auf weitere Rechtsmittel

Das Urteil des Deggendorfer Landgerichts gegen einen ehemaligen katholischen Priester wegen vielfachen Kindesmissbrauchs ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat die vorsorglich eingelegte Revision zurückgezogen.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger / © Armin Weigel (dpa)
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger / © Armin Weigel ( dpa )

Zudem haben die Nebenkläger und die Verteidigung auf dieses Rechtsmittel verzichtet. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Am 22. Februar war der 53-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Zuvor wird er auf unbefristete Zeit in der geschlossenen Psychiatrie in Straubing untergebracht, um in den nächsten Jahren eine Therapie zu absolvieren.

Die dortige Ärztliche Direktorin hatte das entscheidende Gutachten für den Prozess verfasst. Sie attestierte dem Mann eine pädophile Homosexualität und verminderte Schuldfähigkeit. Weil ein Therapieerfolg nicht ausgeschlossen, jedoch zweifelhaft ist, wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt gesondert über eine Sicherungsverwahrung entscheiden.

Abgeurteilt wurden 108 Missbrauchstaten, die der gebürtige Wuppertaler zwischen 1997 und 2016 an fünf Jungen unter 14 Jahren im In- und Ausland begangen hat.

Dienstausweis gefälscht

Wegen Sexualstraftaten an zwei pubertierenden Mädchen saß der in Polen zum Priester geweihte Mann bereits von 2003 bis 2009 in Karlsruhe im Gefängnis. In dieser Zeit entfernte ihn ein Kirchengericht in Freiburg aus dem Klerikerstand. Damit war ihm die Ausübung seines Berufes offiziell verboten.

Trotzdem gab sich der Mann weiterhin als Priester aus, kleidete sich entsprechend, fälschte seinen Dienstausweis und benutzte einen anderen Namen. Seine Opfer fand er in Familien mit strenggläubigen Müttern und schwachen Vaterfiguren.


Quelle:
KNA
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