Amnesty: Staaten schützen Menschenrechtsaktivisten nicht ausreichend

"Reagiert auf Berichte, Drohungen und Beschimpfungen"

Menschenrechtsaktivisten werden von den Staaten nicht richtig geschützt, beklagt Amnesty International. Es müsste mehr auf Berichte, Drohungen und andere Beschimpfungen reagiert werden.

Menschenrechte werden vielerorts eingeengt / © Jens Büttner (dpa)
Menschenrechte werden vielerorts eingeengt / © Jens Büttner ( dpa )

Rund um die Welt scheitern Staaten nach Ansicht von Amnesty International beim Schutz von Menschenrechtsaktivisten. Immer wieder könnten Tötungen und ungeklärte Verschwinden verhindert werden, erklärte die Organisation am Dienstag in London. "Wenn die Staaten ihre Menschenrechtsverpflichtungen ernst genommen und gewissenhaft auf Berichte, Drohungen und andere Beschimpfungen reagiert hätten, hätten Leben gerettet werden können", betonte Amnesty-Expertin Guadalupa Marengo.

280 getöteten Menschenrechtsaktivisten

Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der getöteten Menschenrechtsaktivisten gegenüber 2015 um fast ein Drittel auf rund 280 an, wie aus im Januar veröffentlichten Zahlen der Nichtregierungsorganisation "Front Line Defenders" hervorgeht.

Hunderte weitere wurden demnach angegriffen, schikaniert oder festgenommen. Amnesty International wies darauf hin, dass die tatsächliche Zahl wahrscheinlich noch viel höher liege. Viele tote oder verschleppte Menschenrechtler seien vermutlich nicht als solche identifiziert oder erfasst worden.

Amnesty für klare Signale

Amnesty fordert die Staaten auf, Drohungen und Attacken auf Menschenrechtsaktivisten umfassend zu überprüfen und zu bestrafen. Sonst werde signalisiert, dass diese ohne Konsequenzen angegriffen werden könnten. Die Regierungen müssten eine "klare öffentliche Botschaft" senden, dass Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land nicht geduldet werden, betonte Amnesty.

An diesem Sonntag steht der Internationale Tag der Menschenrechte an. Mit dem Gedenktag erinnern die UN jährlich an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vor 69 Jahren verabschiedet wurde. Das Dokument ist völkerrechtlich nicht verbindlich, setzte aber international Normen für unveräußerliche Grundrechte und Freiheiten.

Dazu gehören das Recht auf Leben, auf Glaubens-, Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Schutz vor Folter, willkürlicher Haft und Diskriminierung.


Quelle:
epd