Friedhofsverwaltung warnt vor wachsender Einbruchsgefahr auf Friedhöfen

Geplünderte Gräber

Der Winter bringt nicht nur in Wohngebieten ein hohes Einbruchsrisiko mit sich. Frisch geschmückte Gräber werden ebenfalls abgeräumt, warnt Peter Figgen von der Kölner Friedhofsverwaltung bei DOMRADIO.DE.

 (DR)

DOMRADIO.DE: Wie viele Friedhöfe haben wir eigentlich in Köln?

Peter Figgen (Abteilungsleiter Friedhof der Stadt Köln): In Köln haben wir 55 Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von etwa 480 Hektar. Neben den städtischen Friedhöfen haben wir in Roggendorf-Thenhoven den katholischen Friedhof, neben dem Westfriedhof an der Venloer Straße den Friedhof der jüdischen Synagogengemeinde und noch einen weiteren altkatholischen Friedhof. 

DOMRADIO.DE: Wie sieht es aus mit der dunklen Jahreszeit auf Friedhöfen. Besteht Einbruchsgefahr in beispielsweise Kapellen? 

Figgen: Wir haben seit 2011 sechs Einbrüche oder Einbruchsversuche an Trauerhallen oder auf unseren städtischen Betriebshöfen auf den Friedhöfen gehabt. 

DOMRADIO.DE: Ist da überhaupt was zu holen in diesen Kapellen? 

Figgen: Nicht wirklich. Wir haben dort keine materiellen Werte gelagert.  In den Trauerhallen haben wir Stühle, ein paar Pflanzen, ein bisschen Dekoration. Aber mehr wird in den Trauerhallen von städtischer Seite aus auch nicht vorgehalten. Beschallungsanlagen für Trauerfeiern werden in der Regel immer vom Bestatter oder von den Angehörigen mitgebracht. 

DOMRADIO.DE: Es gibt ja Eisenkreuze oder Grablämpchen auf Gräbern. Da ist dann doch ein bisschen Materialwert da, oder?  

 Figgen: Das ist tatsächlich so. Wir erleben momentan mit Einbruch der dunklen Jahreszeit, dass verstärkt auf den Friedhöfen gestohlen wird. Das hängt auch damit zusammen, dass an Feiertagen wie Allerheiligen und Allerseelen die Angehörigen in der Regel die Gräber schmücken. Die Form des Diebstahls beobachten wir nicht nur in Köln,  sondern auch bundesweit.

DOMRADIO.DE: Was mache ich, wenn mein Grablämpchen gestohlen wurde? 

Figgen: Da müsste ich Sie bitten, selber Anzeige bei der Polizei zu erstatten, da wir das nicht können. Wir sind in dem Sinne nicht die Geschädigten. Die Sachen, die Sie aufs Grab aufbringen, sind in Ihrem Eigentum. Und dann müssen Sie als geschädigter Eigentümer dann Anzeige erstatten. Geschädigt wären wir nur, wenn zum Beispiel das Tor aufgebrochen werden würde. Und wo uns Diebstähle bekannt werden, erstatten wir auch Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, beziehungsweise auch wegen Sachbeschädigung,  wenn man uns beispielsweise das Friedhofstor aufgebrochen hat.

Das Interview führte Tobias Fricke.


Quelle:
DR
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