Menschenrechtskommissar: Familiennachzug nicht mehr einschränken

"Familie ist wesentlicher Bestandteil des Lebens"

Die künftige Bundesregierung sollte aus Sicht des Menschenrechtskommissars des Europarats, Nils Muiznieks, Einschränkungen des Familiennachzugs aufheben. Wenn Familie nachkommen dürfe, führe dies zu besserer Integration, so Muiznieks.

Streitthema: Familiennachzug von Flüchtlingen / © Swen Pförtner (dpa)
Streitthema: Familiennachzug von Flüchtlingen / © Swen Pförtner ( dpa )

"Es handelt sich hier sowohl um eine Frage der Rechtmäßigkeit, als auch des langfristigen Handelns und der Menschenwürde", schreibt Muiznieks in einem Beitrag für die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstag). "Statt die Aussetzung des Rechts auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zu verlängern, sollte die neue Bundesregierung die Einschränkungen, die 2016 erlassen wurden, aufheben und flexible und schnelle Familienzusammenführungsverfahren gewährleisten." 

Zwar sei die Aufnahme von Flüchtlingen eine "komplexe" Aufgabe für eine Gesellschaft, so Muiznieks. Allerdings dürfe eine Antwort auf die "Flüchtlingskrise" nicht der Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards sein.

"Familie besonders geschützt"

Muiznieks bezeichnete die Familie als wesentlichen Bestandteil des Lebens. "Aus diesem Grund wird sie auch durch nationale und internationale Rechte besonders geschützt." Er verwies dabei unter anderen auf das Grundgesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Für Flüchtlinge, die von ihren Familien getrennt seien, werde eine Zusammenführung oft zum "dringendsten Bedürfnis".

Zunehmend verwehrten europäische Länder den Familiennachzug, "obwohl dies den internationalen Menschenrechtsstandards widersprechen könnte", betonte der Kommissar. «"Solche Maßnahmen verletzen jedoch internationale Menschenrechtsverpflichtungen und schaden letztlich der deutschen Gesellschaft mehr, als dass sie ihr nutzen." Nicht nur gelinge die Integration besser, wenn Flüchtlinge mit ihren Familien zusammen seien. Darüber hinaus könnten Menschenleben gerettet und Schlepperorganisationen zerschlagen werden.

Subsidiär Schutzberechtigte bekämen Schutz, weil sie in ihren Heimatländern gefährdet seien, zum Tod verurteilt oder gefoltert zu werden. «Trotzdem erhalten sie oft einen unsichereren und kürzer befristeten Schutzstatus als jene Flüchtlinge, die unter der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden», erklärte Muiznieks.


Quelle:
KNA